Schwund bei elektronischen Dateien im Kanzleramt umstritten

Zwei Gutachten kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Frage, ob es vor dem Regierungswechsel 1998 im Bonner Kanzleramt systematische Löschungen von Computer-Dateien gegeben hat.

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Von
  • dpa

Vor dem Regierungswechsel 1998 hat es im Bonner Kanzleramt nach einem Bericht der Welt am Sonntag keine systematischen Löschungen von Computer-Dateien gegeben. Das gehe aus einem Gutachten der Fraunhofer Gesellschaft für die Bonner Staatsanwaltschaft hervor, berichtet das Blatt. Eine Vertreterin des Kanzleramts konnte den Bericht bislang weder bestätigen noch dementieren. Der von der rot-grünen Bundesregierung eingesetzte Sonderermittler Burkhard Hirsch (FDP) bekräftigte dagegen seine Aussage, dass Computerdateien in großem Umfang gelöscht wurden.

In dem Gutachten heißt es laut Welt am Sonntag, für Daten-Löschungen im Zeitraum September/Oktober 1998 gebe es keine direkten Anhaltspunkte. Die rot-grüne Bundesregierung und der von ihr eingesetzte Sonderermittler Hirsch hatten dagegen von "drei Bundeslöschtagen" unter Verantwortung der Vorgängerregierung Helmut Kohl (CDU) gesprochen, an denen vor der Regierungsübernahme riesige Datenmengen unter anderem zum Fall Leuna/Minol zentral gelöscht worden sein sollen. Hirsch, von 1975 bis 1980 Innenminister von Nordrhein-Westfalen, hatte sich auf ein Gutachten des der Bundesregierung nachgeordneten Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestützt. Nach Untersuchungen der Fraunhofer Gesellschaft sind jedoch der Zeitung zu Folge an den drei Tagen nicht Dateien gelöscht, sondern umkopiert und reorganisiert worden.

Hirsch bekräftigte dagegen im Gespräch mit dem Berliner Tagesspiegel vom Montag seine Darstellung. Ein technisches Gutachten allein könne seine Untersuchungsergebnisse nicht widerlegen. "Ich habe mich in meinem Bericht auch auf Zeugenaussagen gestützt." Hirsch betonte: "Nach allem, was wir untersucht und herausgefunden haben, hat es Datenlöschungen im Umfang von drei Gigabyte gegeben." Sowohl an den Vorgängen beteiligte Zeugen als auch Personen, die später die Daten nutzen wollten, hätten die Löschung bestätigt. "Die Zeugenaussagen sind eindeutig", sagte der FDP-Politiker. Im Juli vergangenen Jahres hatte die rot-grüne Regierung eine so genannte Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut beschlossen, die alle elektronisch gespeicherten Unterlagen in den Rang eines Dokuments oder einer Akte erhebt. Die Richtlinie ermöglicht die vollständig computergestützte Kommunikation von Behördenvorgängen; auch bei diesen elektronischen Vorgängen müssen Laufweg, Aktenvermerke und andere Bearbeitungsinformationen nachgewiesen und der Akte zugeordnet werden. (dpa) / (jk)