Neuer Anlauf für elektronisches Geld in Europa

Eine EU-Direktive vereinfacht Rahmenbedingungen für Ausgeber von elektronischem Geld. Dadurch sollen auch kleinere Dienstleister PayPal & Co. Konkurrenz machen können.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Europäische Union hat eine neue Direktive zur Ausgabe von elektronischem Geld (PDF-Datei, englische Version) verabschiedet, die den Einsatz elektronischer Bezahlverfahren erleichtern soll. Sie tritt am 1.11.2009 in Kraft.

Die Direktive setzt die hohen Anforderungen an die Ausgeber von elektronischem Geld außer Kraft, die in einer ersten Regelung aus dem Jahre 2000 festgelegt worden waren. Künftig muss ein Finanzdienstleister, der elektronisches Geld ausgeben will, nur noch ein Eigenkapital von 350.000 Euro nachweisen. Dafür dürfen die Geldbeträge, die elektronische Geräte wie Computer, Smartcard oder Mobiltelefon lokal speichern oder auf dem Nutzerkonto in einer zentralen Datenbank gespeichert sind, den Gesamtbetrag von 250 Euro nicht überschreiten. Insgesamt darf ein einzelner Anwender nicht mehr als 2500 Euro elektronisches Geld im Verlauf eines Kalenderjahres transferieren.

Dem Finanzdienstleister, der elektronisches Geld ausgeben will, sind Geldanlage- oder Kapitaldienstleistungen untersagt. Er darf also weder Kredite geben noch Zinsen nehmen, steht außerhalb der klassischen Banksicherungsfonds und soll mit moderaten Transaktionsgebühren arbeiten, die maximal 2% der Gesamtsumme betragen dürfen, die ein Nutzer speichert.

Die wichtigste Änderung der neuen Gesetzgebung dürfte die Aussetzung der Direktive 2000/46/EC über elektronisches Geld sein, die eine hohe Eigenkapitaldecke von mindestens einer Million Euro verlangte. Sie hatte zur Folge, dass sich nur große Dienstleister wie die in Luxemburg angesiedelte PayPal, eine Tochter des eBay-Konzerns, auf dem Markt tummeln. Mit der neuen Einstiegsuntergrenze von 350.000 Euro soll der Markt nach einer Einschätzung der Europäischen Kommission für andere Interessenten, insbesondere für Telekommunikationsunternehmen geöffnet werden. Anbieter wie T-Mobile oder Vodafone, aber auch Internet-Provider könnten elektronische Währungen für Minipayments einführen, die wiederum über Monatsrechnungen vom Nutzer der Systeme ausgeglichen werden könnten. Über den so einsetzenden Wettbewerb könnte elektronisches Geld vergleichsweise billiger und einfacher werden, so die Einschätzung der Kommission. Detlef Borchers (ur)