Französischer Spammer zu Schadensersatz verurteilt
Für den französischen "Internet-Richter" Gomez verstößt Spamming gegen die Netiquette.
Der seit seinem Yahoo-Urteil weltweit bekannte Richter Jean-Jacques Gomez hat einen französischen Spammer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der verurteilte Herr V. hatte sich das eigentlich anders gedacht, denn ursprünglich hatte er zwei französische Internetprovider verklagt, weil diese ihm angeblich ohne Vorwarnung seinen Internet-Account gesperrt hatten.
Spamming werde nach der Netiquette im Internet als sehr störend erachtet, stellte das des Pariser "Tribunal de Grande Instance" in seinem Urteil vom 15. Januar fest, das jetzt veröffentlicht wurde. Aufgrund wiederholter Spammings des Herrn V. seien die Mailboxen zahlreicher Internetbenutzer überlastet worden, die deswegen gezwungen waren, "die unerbetenen Nachrichten zu löschen und die Kosten dieser Unannehmlichkeiten zu tragen". Schadensersatz in Höhe von jeweils 1524,49 Euro muss der verurteilte Kläger allerdings an die beiden Internetprovider zahlen.
Sein Urteil begründete Richter Gomez mit den Verträgen zwischen Internetnutzern und Providern, nach denen das Spammen verboten ist. Das Sperren des Internet-Accounts nach mehrmaliger Verwarnung sei rechtens gewesen. (Nathalie Roller)
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