Änderung der Telecom-Abhörverordung in Kraft getreten

Die Kritik von Unternehmern und Datenschützern hat wenig gebracht. Telecom-Firmen müssen auf Anforderung der Strafverfolger Daten aufzeichnen und weiterleiten.

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Von
  • Torge Löding

Die Kritik von Unternehmern und Datenschützern hat wenig gebracht: Jetzt ist die Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Grundsätzlich sollen demnach alle Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten, zur Aufzeichnung und Weiterleitung der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet werden. Ob es sich um Sprach- oder Datenübertragungen handelt, ob der Abzuhörende ein Handy oder einen ISDN-Anschluss nutzt, spielt dabei keine Rolle. Die entsprechenden technischen Vorkehrungen müssen die Telekommunikationsanbieter auf eigene Rechnung anschaffen. Vor der Inbetriebnahme ihrer Anlagen ist eine Abnahme der Überwachungsausrüstung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einzuholen.

Hauptkritikpunkt von Telecom-Unternehmen und Internetprovidern waren die auf die Betreiber abgewälzten Überwachungskosten. Vertreter der Deutschen Telekom fuhren mit schwerem Geschütz auf: Die Telekom rechne im Internetbereich mit einer Kostenlawine in Milliardenhöhe, um die Überwachungsvorgaben im Detail vorschriftsmäßig erfüllen zu können. Immerhin betreibe die Telekom Großteile des Telekommunikationsverkehrs bereits über paketvermittelte Telekommunikationsnetze. Die Kosten müssten in der Folge umgewälzt werden, was eine Verteuerung der Angebote erzwinge. (tol)