ElcomSoft beantragt erneut Einstellung des Gerichtsverfahrens
ElcomSoft hat zum zweiten Mal die Einstellung des Verfahrens wegen einer angeblichen Verletzung des US-amerikanischen Urheberrechts beantragt.
Anwälte des russischen Software-Entwicklers ElcomSoft haben erneut an das zuständige US-Gericht appelliert, den Prozess wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das US-amerikanische Urheberrecht einzustellen. In einem Schreiben, das die Verteidiger dem Richter Ronald Whyte vom U.S. District Court vorgelegt haben, begründen sie diese Forderung mit der vagen Auslegung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und der daraus resultierenden Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Zudem sei das DMCA nicht auf ausländische Firmen anwendbar, argumentiert ElcomSoft weiter.
Nach Ansicht des ElcomSoft-Anwalts Joseph Burton ist die unklare Formulierung des DMCA einer der Gründe, warum sich das russische Unternehmen überhaupt vor einem US-Gericht verantworten müsse. "Es definiert einfach nicht die Werkzeuge, mit denen das DMCA verbieten und Verstöße bestrafen darf", begründet Burton den Antrag auf Einstellung des Verfahrens.
Insbesondere der Bezug auf die freie Meinungsäußerung ist den ElcomSoft-Anwälten wichtig. Denn deren Ansicht nach ist der ElcomSoft-Programmcode des umstrittenen Advanced eBook Processor, mit dem man den Kopierschutz von im Acrobat-eBook-Reader-Format geschriebenen virtuellen Büchern aushebeln konnte, mit dem gesprochenen Wort gleichzusetzen. Und dieses dürfe in den USA frei geäußert werden.
Bereits vor einem Monat hatte ElcomSoft einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens eingebracht, der anscheinend jedoch abgelehnt wurde. Damals hatte der ElcomSoft-Anwalt Igor Motsnyi gegenüber heise online geäußert, bei diesem Prozess handele es sich eher um eine Verschwörung gegen das Moskauer Unternehmen als um einen rechtlich einwandfreien Prozess. (daa)