GEMA droht mit Millionenklage wegen Abgabe auf CD-Brenner

Im Streit um Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner zeichnet sich nach gescheiterten Verhandlungen ein neuer Millionenprozess gegen HP ab.

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Von
  • Jürgen Kuri

Im Streit um Urheberrechtsabgaben auf CD-Brenner zeichnet sich nach gescheiterten Verhandlungen ein neuer Millionenprozess der GEMA gegen den Marktführer Hewlett-Packard ab. Sollte der Konzern nicht die geforderte Abgabe von rund zehn Euro für jedes verkaufte Gerät zahlen, will die GEMA das Unternehmen erneut urheberrechtlich verklagen, sagte GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer der dpa. Hewlett-Packard soll nach einem Bericht der Welt rund 1,5 Millionen Euro abführen. Darüber hinaus werde die Verwertungsgesellschaft rund 30 weitere Hersteller schriftlich auffordern, die Anzahl der verkauften Geräte offen zu legen und die Abgabe zu leisten, sagte Geyer. Sollten die Computerhersteller nicht zahlen, drohe auch ihnen eine Klage. Der Streitwert liegt nach unterschiedlichen Schätzungen zwischen 40 und 70 Millionen Euro.

In einem Musterprozess zum Urheberrecht hatte das Stuttgarter Landgericht im Juni 2001 Hewlett Packard angewiesen, sich mit den Verwertungsgesellschaften auf eine entsprechende Entschädigung zu einigen. Außerdem soll das Unternehmen die Zahl der seit Februar 1998 in Deutschland verkauften Geräte offen legen. Verhandlungen der Verwertungsgesellschaften mit dem Branchenverband Bitkom unter Leitung von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin waren vor einem Monat gescheitert. Der Bitkom lehnt eine pauschale Abgabe ab und will einen schnellen Wechsel zu technischen Einrichtungen, die neben einem Kopierschutz auch die individuelle Abrechnung etwa von einzelnen Musiktiteln per Digital Rights Management (DRM) ermöglichen.

Noch auf der CeBIT bekräftigte der Branchenverband seine Forderung nach "modernen Urheber-Vergütungssystemen für digitale Medien". So meinte Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms: "Wir leben nicht mehr in der alten analogen Welt, in der mangels Kontrollmöglichkeiten pauschale Abgaben für die legale Nutzung von geschützten Werken bezahlt werden mussten." Das sehen die Verwertungsgesellschaften natürlich anders: Es habe sich gezeigt, dass der Bitkom "offensichtlich nicht bereit ist, die seit 1965 geltende Rechtslage zu akzeptieren". Stattdessen versuche er, "die Kreativen um den gerechten Lohn für ihre Arbeit zu bringen", erklärte der Chef der GEMA, Reinhold Kreile, nach dem Scheitern der letzten Verhandlungsrunde über die Urheberrechtspauschalen auf digitale Medien und Geräte. Technische Schutzmaßnahmen zur digitalen Rechtekontrolle sollen jedoch auch im Urheberrecht verankert werden -- zumindest, wenn der entsprechende Referentenentwurf aus dem Justizministerium zur Novellierung des Urheberrechts gültiges Recht wird. (jk)