ver.di-Angebot zum Online-Recht

Die Gewerkschaft startet die Kampagne www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de.

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Von
  • Torge Löding

Welche Webseiten darf ein Beamter während seiner Arbeitszeit ansurfen und wer darf das wie überwachen? Die Gewerkschaft ver.di möchte das klären und startet deshalb eine Online-Kampagne zum Thema Onlinerechte für Beschäftige. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Michael Sommer meinte: "Die Gewerkschaft setzt sich für grundlegende Rechte zur Nutzung von Inter-, Intranet und E-Mail-Kommunikation in Unternehmen und Verwaltungen ein. Wir wollen für die Arbeitnehmer erreichen, dass klare Regelungen zum Gebrauch der neuen Kommunikationsmedien am Arbeitsplatz und auch zu deren privater Nutzung getroffen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften sowohl Zugang zu betriebsinternen Netzwerken, zu E-Mailsystemen als auch zum Internet erhalten und auch darüber von den Beschäftigen erreichbar sind."

Ziel der Kampagne sei es zudem, für die nächste Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung im Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu erzielen. Damit möchte die Gewerkschaft erreichen, dass in den Unternehmen klare Betriebs- und Dienstvereinbarungen getroffen und die technischen Kontrollmöglichkeiten der Arbeitgeber reglementiert werden. (tol)