US-Verbraucherschützer formieren sich gegen Musikindustrie

Die Electronic Frontier Foundation und elf weitere Organisationen halten Teile des Digital Millennium Copyright Act für verfassungswidrig.

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Im Streit um die Herausgabe von Kundendaten mit der US-amerikanischen Musikindustrie bekommt Verizon nun Unterstützung von Verbraucherverbänden und Datenschützern. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) und elf weitere Verbände mahnen an, dass Teile des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) im Widerspruch zur Verfassung der USA stehen. Anwender hätten das Recht auf anonyme Nutzung des Internet.

Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat vor kurzem ein Gericht in Washington D.C. gedrängt, es möge Verizon zur Herausgabe von Daten eines Kunden zwingen. Dieser tauscht angeblich urheberrechtlich geschützte Musiktitel über Kazaa, doch der Provider verweigert die Herausgabe. Die EFF und die anderen Verbände bezweifeln, dass die Musikindustrie eine rechtliche Handhabe hat, die den Prinzipien der US-amerikanischen Verfassung entsprechen. Das stellen sie in einer Eingabe an das Gericht dar. Sie sind der Überzeugung, dass das Recht auf anonyme Meinungsäußerungen im Internet dem gleichen strengen Schutz unterstehen solle wie in anderen Zusammenhängen.

Cindy Cohn von der EFF fordert das Gericht auf, die Argumente beider Seiten sorgfältig abzuwägen, bevor es die Persönlichkeitsrechte eines Nutzers verletze. Die RIAA wische eine lange Tradition, nämlich die des Schutzes durch anonyme Meinungsäußerungen im Web, lediglich auf Grund eines Verdachtes einfach beiseite. Diese Tradition sei so alt wie die USA selbst.

Damit fordern die Organisationen das Gericht auf, sich über den DMCA hinwegzusetzen. Die RIAA beruft sich nämlich auf die Sektion 512(h), nach dem -- aus Sicht der RIAA -- Verizon zur Herausgabe der Personendaten von Verdächtigen verpflichtet sei. Dieser Passus sei, so die EFF, aber seit Verabschiedung des DMCA im Jahre 1998 noch nie vor Gericht zur Geltung gekommen. Falls das Gericht dem Verlangen der RIAA nachkommt, würde es einen Präzedenzfall schaffen und der Musikindustrie weitere ähnliche Aktionen ermöglichen.

Dem US-amerikanischen Justizministerium ist die Musiktauscherei ebenfalls ein Dorn im Auge. Sie will hart durchgreifen und die Tauschbörsianer strafrechtlich belangen. Dann könnte es allerdings sein, dass die US-amerikanischen Gefängnisse, die ohnehin bereits gefüllt sind wie noch nie in der 226-jährigen Geschichte des Landes, einige weitere Millionen Insassen beherbergen müssten. (anw)