Wehrpflicht-Urteil wegen Panne vorab im Internet

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Beibehaltung der Wehrpflicht ist wegen einer technischen Panne schon am frühen Mittwochmorgen ins Internet gestellt worden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Beibehaltung der Wehrpflicht ist wegen einer technischen Panne wahrscheinlich schon am frühen Mittwochmorgen um 1.00 Uhr ins Internet gestellt worden, teilte eine Sprecherin des Gerichts laut dpa mit.

Ursprünglich war vorgesehen, die Entscheidung am Mittwochvormittag an der Pforte des Karlsruher Gerichts herauszugeben und sie kurz darauf -- gegen 10.00 Uhr -- auf die Homepage des Gerichts zu stellen. Bei der Übermittlung des Textes in elektronischer Form an die Universität Saarbrücken, die die höchstrichterliche Homepage betreut, sei ein technischer Fehler passiert, teilte die Sprecherin mit. Details dazu wurden nicht bekannt.

In der Sache hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Karlsruher Richter wiesen damit eine gegenteilige Vorlage des Landgerichts Postdam ab. Dieses hatte 1999 im Fall des Totalverweigerers Volker Wiedersberg die Dienstverpflichtung als verfassungswidrig bezeichnet und die Frage deshalb Karlsruhe vorgelegt. Das Landgericht hatte argumentiert, da sich die Verteidigungssituation durch das Ende des Kalten Krieges und die Osterweiterung der Nato verändert habe, greife die Verpflichtung unverhältnismäßig in die Grundrechte junger Männer ein. Nach Angaben des Zweiten Senats in Karlsruhe hat das Landgericht Potsdam nicht ausreichend begründet, worin die Verfassungswidrigkeit der Wehrpflicht liegen solle. (jk)