Beteiligung von T-Online an Bild.de genehmigt

Nur unter Auflagen hat das Bundeskartellamt eine Beteiligung der T-Online International AG an der Bild.de AG in Höhe von 37% genehmigt.

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Nachdem das Bundeskartellamt anfangs schwere Bedenken gegen die Kooperation von T-Online und Axel Springer Verlag hatte und den Unternehmen eine Abmahnung diesbezüglich schickte, haben die Wettbewerbshüter nunmehr die Beteiligung der T-Online AG an der Bild.de AG in Höhe von 37 Prozent freigegeben. Allerdings nur unter Auflagen: Dazu gehört, dass das Gemeinschaftsunternehmen aus T-Online und Bild.de keinen eigenen Internetzugang vermarkten darf, was die beiden Partner ursprünglich geplant hatten. Auch muss das Bild.de-Portal über andere Zugangsanbieter als T-Online erreichbar sein. Eine Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte ausschließlich über T-Online ist nicht zulässig, die Nutzer müssen mindestens eine Alternative zur Abrechnung haben.

Die Auflagen des Bundeskartellamtes sind für das Unternehmen rechtlich bindend. Nach Angaben des Kartellamtes haben die beiden Unternehmen bestätigt, dass sie die Auflagen einhalten werden. Da die Beteiligten damit die ursprünglichen Bedenken des Kartellamts offensichtlich ausgeräumt haben, steht dem Gemeinschaftsunternehmen nunmehr nichts mehr im Wege. Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Das Bundeskartellamt wird auch in Zukunft darauf achten, dass der Zugang zu Internetplattformen offen und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist." Das Zusammengehen von T-Online und Springer führt nach Ansicht des Kartellamts "auf dem sich noch in der Entwicklungsphase befindenden Markt für kostenpflichtige Inhalte nicht zur Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen", heißt es bei der Wettbewerbsbehörde. (uma)