BND-Überwachungsschnittstelle nimmt Gestalt an

Das Bundeswirtschaftsministerium hat, wie jetzt bekannt wurde, bereits Ende April die angekündigte Änderungsverordnung zur TKÜV vorgelegt.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Bundeswirtschaftsministerium hat, wie jetzt bekannt wurde, bereits Ende April die angekündigte Änderungsverordnung zur Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgelegt. Mit der Änderung sollen die geplanten "strategischen Überwachungsmaßnahmen" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) umgesetzt werden. Eine Anhörung der Wirtschaft dazu soll am 24. Mai im Bundeswirtschaftsministerium stattfinden.

Bislang berücksichtigt die TKÜV nur die Individualüberwachung. Die strategische Kontrolle durch den Bundesnachrichtendienst erlaubt hingegen die Überwachung eines gesetzlich geregelten Anteils der internationalen Telekommunikationsbeziehungen. So sollen bei terroristischen Bedrohungen 20 Prozent der Verbindungen abgehört werden, bei Drogenkriminalität nur zehn Prozent. Auf diese Weise soll der "Staubsauger im Äther" klein gehalten werden.

Andererseits darf der BND nur die Telekommunikation auswerten, die das Zielgebiet betrifft und dem angeordneten Anteil entspricht. So genannte "versiegelte" Geräte nehmen die Filterung vor, die die übrige Kommunikation "spurlos" vernichten soll. Diese Geräte müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Sie können nur vom BND vor Ort beim Betreiber eingestellt werden. Eine Remote-Wartung oder Remote-Steuerung ist ausgeschlossen. Auch müssen Kontrollinstanzen wie die Parlamentarische Kontrollkommission die Einstellungen nachprüfen können.

Die BND-Abhörgeräte sollen auch mit dem Problem der Kommunikation umgehen können, die nicht im Zielgebiet endet, sondern dort nur durchgeleitet wird. Dies wäre beispielsweise bei dort gehosteten Domain-Namen für E-Mail-Adressen der Fall. Auch diese Nachrichten sollen "spurlos" gelöscht werden. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (wst)