Counter-Strike nicht indiziert [Update]

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat den Antrag auf Indizierung des Action-Computerspiels Counter-Strike überraschend abgelehnt.

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Von
  • David Adamczewski

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) hat sich entgegen allen Erwartungen gegen einen Antrag auf Indizierung der Half-Life-Modifikation Counter-Strike entschieden. "In dem Spiel werden in erheblichem Umfang strategische Vorgehensweisen angeboten, als auch die Möglichkeit in den Spielergemeinschaften zu kommunizieren", heißt es in der Begründung.

Der Counter-Strike-Publisher Vivendi Universal Interactive Publishing begrüßt die Entscheidung der BPjS. Das Unternehmen erkennt darin eine Rehabilitierung der Community, die laut Vivendi in den Medien einer Hetzkampagne ausgesetzt gewesen war. Gleichzeitig äußert Vivendi-Sprecher Leo Jackstädt gegenüber heise online die Hoffnung, so zukünftig bei der "notwendigen Auseinandersetzung mit dem Thema 'Gewalt in den Medien' zu einer konstruktiven Lösung" zu gelangen. Angesichts der Nichtindizierung des Actionspiels will das ARD-Magazin Monitor den ursprünglich für die heutige Sendung geplanten Beitrag Scheinheiligkeit der Videospiel-Produzenten nicht ausstrahlen. Man wolle das Thema neu aufbereiten, teilte Monitor auf Anfrage mit.

Weiter heißt es in der Mitteilung der BPjS: "Allerdings ist es auch wesentlicher Bestandteil des Spiels, virtuelle menschliche Gegner zu töten. Je nach Spielerpersönlichkeit stehen für den Einen eher strategische Gesichtspunkte im Mittelpunkt, für den Anderen eher die vordergründige Action."

Dennoch weist die BPjS darauf hin, dass das Spiel nicht in die Hände von Kindern oder Jugendlichen gehört, "die auf der Suche nach einem differenzierten Norm- und Wertesystem sind", denn durch die kampforientierte Spielhandlung könnten sie negativ beeinflusst werden. Zudem dringt die Behörde auf eine rasche Novellierung des Jugendschutzgesetzes.

Andererseits "sollte bei älteren Jugendlichen angenommen werden, dass sie bereits über ein gefestigteres Normen- und Wertesystem verfügen, und sehr wohl zwischen Realität und Spiel differenzieren können", heißt es in der Begründung weiter. Die BPjS konnte sich nicht für eine Indizierung entscheiden, da "das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften gravierende Rechtsfolgen nach sich zieht, die in diesem Fall zu weitreichend wären". (daa)