Frankreichs Datenschutzbehörde untersucht Clubhouse

Unter Datenschützern hat sich die Podcast-App Clubhouse keine Freunde gemacht: Nun schauen auch in Frankreich die Aufseher auf die Praktiken der App.

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(Bild: Camilo Concha/Shutterstock.com)

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Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Untersuchungen zur Social-Media-App Clubhouse eingeleitet. Es solle geprüft werden, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist und wenn ja, ob sie verkannt werde, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Im Fall eines Verstoßes könne die CNIL Restriktionen anordnen, hieß es.

Clubhouse ist eine Audio-App aus den USA, bei der die Anwender Gesprächen wie bei einem Live-Podcast zuhören oder sich aktiv an Diskussionen beteiligen können. Im Gegensatz zu Netzwerken wie Twitter und Facebook lassen sich nicht Beiträge schriftlich kommentieren oder "Likes" vergeben. Die Beiträge können auf der Plattform nicht zeitversetzt angehört werden. Unklar ist allerdings, wie lange die Audio-Runden in den USA gespeichert werden.

In Deutschland hatte der Verbraucherzentrale-Bundesverband die US-amerikanischen Anbieter der App unter anderem wegen Mängeln beim Datenschutz abgemahnt. Der Clubhouse-Betreiber reklamiere das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen. Dies sei ein Verstoß gegen die DSGVO. Sollte der Betreiber nicht auf die Abmahnung der deutschen Verbraucherschützer reagieren oder sich weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnte der Verband eine Klage vor dem Landgericht Berlin anstrengen und dort ein Bußgeld verhängen lassen.

Auch Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar hatte bereits im Februar eine Prüfung angekündigt und an den US-Betreiber Alpha Exploration einen Fragenkatalog geschickt. Es gebe "einige Zweifel" an den Praktiken bei der App unter hiesigen Datenschützer, so Caspar.

Mit einem der größten Kritikpunkte, nämlich dass Clubhouse Einladungen an andere Nutzer nur zulässt, wenn man den Zugriff auf die eigenen Kontakte erlaubt, soll aber bald Schluss sein. Das kündigte CEO Paul Davison vergangenen Sonntag an. Nutzer, die ihr Adressbuch freigegeben haben, sollen auch die Löschung dieser Daten beantragen können – direkt bei Clubhouse. Dafür soll eine gesonderte Funktion erscheinen. (mit Material der dpa) /

(axk)