BSI plant Mindeststandard für sichere Videokonferenzen

Eine Behörden-Norm des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik könnte auch anderen Organisationen als Richtschnur für sicheres Konferieren dienen.

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(Bild: vichie81 / Shutterstock.com)

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Von
  • Bert Ungerer

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Entwurf eines neuen Mindeststandards für sichere Videokonferenzdienste zur Kommentierung veröffentlicht. Die Nutzung der Konferenzsysteme habe wegen der Corona-Pandemie in Verwaltung und Wirtschaft stark zugenommen. Sie dienen laut BSI nicht nur der Kommunikation, sondern auch dem gemeinsamen Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten. Das berge Risiken für die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der übertragenen Daten.

Der Mindeststandard beschreibt daher Sicherheitsanforderungen für Anwender in der Bundesverwaltung beim Einsatz von Videokonferenzdiensten. Er regelt nicht nur funktionale Anforderungen an den Dienst selbst, sondern thematisiert auch die Konzeption, Planung, Beschaffung, den Betrieb sowie Anforderungen an die Benutzer. BSI-Präsident Arne Schönbohm bezeichnet den Mindeststandard als eine "wichtige Grundlage für die sichere Gestaltung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung". Er könne "eine Blaupause für Unternehmen und andere Institutionen sein".

Der 16-seitige Entwurf basiert auf dem "Kompendium Videokonferenzsysteme" des BSI. Das beschreibt unterschiedliche Produkte, die jeweilige Gefährdungslage und die Sicherheitsanforderungen. Das Kompendium soll Anwender und Betreiber dabei unterstützen, den gesamten Lebenszyklus organisationsinterner Videokonferenzsysteme sicher zu gestalten. Für den daraus hervorgegangenen Entwurf des Mindeststandards bittet das BSI um "Kommentierungen und Rückmeldungen zur Mitgestaltung" bis zum 26. März 2021.

(un)