Apples Werbeplattform: Französische Datenschützer prüfen fehlendes Opt-In

Frankreichs Datenschutzbehörde prüft, ob Apple gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Apple-Werbung wird ohne Einwilligung personalisiert.

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Werbung im App Store wird über Apples Werbeplattform ausgeliefert.

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Frankreich nimmt Apples eigene Werbepraktiken genauer unter die Lupe. Die Datenschutzbehörde des Landes sieht einem internen Dokument zufolge mögliche Probleme mit dem fehlenden Opt-in für Apples personalisierte Werbung: Apples Vorgehen "legt das Fehlen einer Einwilligungserklärung nahe", wie Politico aus dem Dokument der Behörde zitiert.

iPhone-Apps von Dritt-Anbietern müssen für Werbe-Tracking künftig die Erlaubnis des Nutzers einholen. Auf Apples eigener Werbeplattform bleibt es bislang aber beim Opt-out: Personalisierte Werbung ist standardmäßig aktiv. Apple nutzt beispielsweise Apple-ID-Accountinformationen wie Alter, Geschlecht und Wohnort (Postleitzahl), um Nutzer in bestimmte Segmente einzuordnen – auch die Einkaufshistorie in App Store und iTunes Store fließen ein. Datenschutz sei auf der eigenen Werbeplattform eingebaut, betonte Apple in einer Stellungnahme gegenüber Politico – das Unternehmen habe sich mit dem Opt-out für die "begrenzte Verwendung eigener (First-Party) Daten" einem höheren Standard verpflichtet.

Apples Definition von Werbe-Tracking ist nach einer ersten Einschätzung der Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) möglicherweise zu eng gefasst, berichtet Politico. Apple beschreibt mit Werbe-Tracking ein Anbieter-übergreifendes Tracking zu Werbezwecken, auch die die Weitergabe von Daten an Datenhändler fällt darunter – nicht aber das Einblenden personalisierter Werbung durch Erfassung von Daten auf der eigenen Plattform.

Das interne Dokument der Datenschutzbehörde stammt dem Bericht zufolge noch aus dem vergangenen Dezember, die Einschätzung erfolgte während einer Kartelluntersuchung von Frankreichs Wettbewerbsbehörde. Letztere hat inzwischen entschieden, dass Apples bald vorgeschriebenes Tracking-Opt-in für Dritt-Apps keine missbräuchliche Handelspraktik darstellt und in Frankreich umgesetzt werden darf. Man wolle aber prüfen, ob sich Apple selbst bevorzugt.

Nach der Beschwerde eines Startup-Verbandes prüft die CNIL derzeit, ob Apple mit seiner Werbeplattform gegen die DSGVO verstößt. Apple wies den Vorwurf Anfang März als "offensichtlich falsch" zurück, es handele sich um einen "kläglichen Ablenkungsversuch" von "denen, die Nutzer tracken". (lbe)