Gesetz verkündet: Bürgeridentifikationsnummer kommt

Mit der Verkündung des Registermodernisierungsgesetzes kann der Aufbau der digitalen Architektur beginnen, die das E-Government hierzulande voranbringen soll.

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(Bild: Stokkete/Shutterstock.com)

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Von
  • Ute Roos

Nachdem der Bundesrat am 5. März 2021 dem "Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze" - kurz Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) - zugestimmt hatte, wurde das Gesetz am heutigen 6. April verkündet. Im Mittelpunkt steht die Einführung einer Identifikationsnummer für Bürgerinnen und Bürger, für die trotz erheblicher Widerstände im Vorfeld die Steuer-ID gewählt wurde.

Dank dieses "veränderungsfesten Ordnungsmerkmals" können laut Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums Verwaltungsdaten "sicher und datenschutzkonform der richtigen Person" zugewiesen werden. Der Ausbau der dafür erforderlichen digitalen Infrastruktur soll nun stufenweise erfolgen. Die ID-Nummer soll künftig für wichtige Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) einsetzbar sein. Mit diesem Gesetz hatten sich Bund, Länder und Gemeinden dazu verpflichtet, 575 Verwaltungsdienstleistungen bis zum Jahr 2022 online anzubieten.

Das Registermodernisierungsgesetz verwirklicht das "Once-Only"-Prinzips, demzufolge in Registern vorgehaltene Angaben und Nachweise nicht immer wieder neu vorgelegt werden müssen. Dem Bundesinnenminsterium zufolge werde außerdem die Qualität der Registerdaten gesteigert, des Weiteren nütze die Identifikationsnummer auch in der Statistik. Transparenz herstellen und Vertrauen schaffen soll ein "Datenschutzcockpit", das schrittweise mit der Nummer eingeführt wird. Mit ihm können Bürgerinnen und Bürger von jedem Internetzugang aus überprüfen, welche Daten auf Grundlage ihrer ID zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht wurden.

Im Vorfeld gab es Bedenken aus verschiedenen Richtungen. Datenschützer von Netzpolitik.org befürchten etwa, dass das Gesetz "die Türe zur Profilbildung und zu noch mehr Überwachung der Bürger:innen" öffne. Auch die juristischen Experten der Friedrich-Naumann-Stiftung fanden in ihrem im Dezember erstellten Rechtsgutachten kritische Worte. Zwar sei das Vorgehen "im Rahmen der Registermodernisierung politisch legitim", jedoch aufgrund der Möglichkeit, die vorgesehenen Schutzmechanismen zu umgehen "äußerst risikoreich".

Außerdem bestünden "schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken". Ein solches Personenkennzeichen und die damit verbundene Möglichkeit, Daten aus den verschiedensten Lebens- und Verwaltungsbereichen zusammenzuführen, schaffe "die Grundlage für eine umfassende Registrierung, Profilbildung und Katalogisierung der Persönlichkeit von Bürgern durch den Staat". Die Experten legten alternative Vorschläge vor.

In seinen FAQ gibt das Bundesinnenministerium Auskunft über die Details und versucht, Datenschutz- und Überwachungsbedenken zu zerstreuen.

(ur)