Kommentar: Solar-Kontrollzwang auf Autopilot

Statt Erneuerbare auszubauen, regelt das Bundeswirtschaftsministerium mal eben ein wichtiges Photovoltaik-Segment auf die Hälfte runter.

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Peter Altmaier

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (links).

(Bild: dpa, Sven Hoppe/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.

Das Abwehren, Gängeln und Kleinhalten hat sich in der deutschen Energiepolitik schon derart zur Gewohnheit verfestigt, dass es auch dann noch durchgezogen wird, wenn es überhaupt nichts abzuwehren, zu gängeln oder kleinzuhalten gibt. Bei Windparks an Land oder neuen Stromtrassen ist ja noch verständlich, dass der Nutzen für das Klima gegen den Eingriff in die Natur und die Interessen der Anwohner abzuwägen ist. Aber bei der Photovoltaik?

  • Die Zeiten überhöhter Einspeisevergütungen sind beim Solarstrom seit mehr als einem Jahrzehnt vorbei. In Ausschreibungen für Freiflächenanlagen ist der Solarstrom schon für rund 5 bis 6 Cent zu haben. Das Argument mit dem Strompreis zieht also nicht mehr.
  • Die Belastung für das Stromnetz hält sich in Grenzen – Photovoltaik lässt sich überall auf der Republik nahe bei den Verbrauchern installieren. Und sie speist tagsüber dann am meisten ein, wenn der Bedarf am höchsten ist.
  • Wertvolle Fläche verbrauchen die Aufdachanlagen ebenfalls nicht. Überall in der Republik gibt es noch reichlich Flachdächer auf Supermärkten, Lagerhallen oder Logistikzentren, wie man leicht auf Satellitenbildern eines beliebigen Gewerbegebiets feststellen kann. Und hat man je von einer Bürgerinitiative gegen Solarmodule auf Flachdächern gehört? Wovor also hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eigentlich Angst?

Wahrscheinlich ist die Angst vor einer unkontrollierten Ausbreitung der Erneuerbaren schon so tief in die DNA des Bundeswirtschaftsministeriums eingesickert, dass der damit einher gehende Kontrollzwang gewissermaßen auf Autopilot läuft. Anders ist es nicht zu erklären, welche bizarren Regularien es etwa für das Segment für Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt gibt. „Der Solarstrom aus diesen Anlagen wird nur noch zu 50 Prozent mit der Marktprämie vergütet“, schreibt das pv-magazin über die jüngste, Anfang April in Kraft getretene EEG-Novelle. „Nur wenn sie sich einen Zuschlag in den Ausschreibungen sichern können, erhalten sie die volle Marktprämie, allerdings ist dann kein Photovoltaik-Eigenverbrauch mehr möglich.“ (Die Marktprämie gleicht die Differenz zur Einspeisevergütung aus, wenn der Betreiber seinen Strom direkt vermarktet.)

Nicht genug damit, dass dieses ganze Konstrukt aus Einspeisevergütungen, Marktprämien, Ausschreibungen, Ausnahmen und Sonderregelungen mittlerweile zu einer geradezu bizarren Komplexität herangewuchert ist. Darüber hinaus ermöglichen es einen völlig willkürlich Eingriff auf den Zubau. So sind laut pv-magazin für dieses Segment nur 300 Megawatt an Ausschreibungen geplant. 2020 wurden noch 780 Megawatt zugebaut.

Während also völlig offensichtlich ist, dass Deutschland den Ausbau der Erneuerbaren massiv beschleunigen muss, um seine (von der amtierenden Bundesregierung selbst festgelegten) Klimaziele zu erreichen, regelt die gleiche Regierung ein wichtiges Segment mal eben auf die Hälfte runter – ohne dass klar wäre, welche Kollateralschäden denn damit verhindert werden sollen. Mittelgroße PV-Anlagen auf Gewerbegebäuden jedenfalls verursachen weder übermäßig hohe Stromkosten noch Flächenverbrauch noch Belastungen des Stromnetzes.

Ein Kommentar von Gregor Honsel

Gregor Honsel ist seit 2006 TR-Redakteur. Er glaubt, dass viele komplexe Probleme einfache, leichtverständliche, aber falsche Lösungen haben.

Wahrscheinlich glaubt Altmaier, dass die Erzeugungskosten schon von alleine sinken werden, wenn man die Daumenschrauben nur fest genug anzieht. Doch umgekehrt ist es gerade eine erratische Förderpolitik, die das Finanzierungsrisiko und damit die Kosten erhöht. Auf diese Weise versemmelt er zwei Ziele auf einmal: günstigen Strom und angemessenen Zubau. (grh)