Just 4 fun abgemahnt

Eine Kölner Patent- und Rechtsanwaltskanzlei hat im Auftrag eines Mandanten Abmahnungen an Domain-Inhaber mit dem Bestandteil "4fun" in der Web-Adresse verschickt.

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Von
  • Tim Gerber

Eine Kölner Patent- und Rechtsanwaltskanzlei hat im Auftrag eines Mandanten drei Abmahnungen an Domain-Inhaber mit dem Bestandteil "4fun" in der Web-Adresse verschickt. Ihr Mandant sei Inhaber der entsprechenden deutschen Marke, die am 28. März 2000 beim Patent- und Markenamt angemeldet worden sei, heißt es in einem Abmahnschreiben, das heise online vorliegt. Laut Registerauszug (Aktenzeichen 30024001.5/35) ist die Marke für Dienstleistungen der Gruppen 35, 38 und 42 eingetragen, worunter unter vielem anderen die "Werbung im Geschäftswesen, insbesondere Werbung im Internet" fällt.

Von den Betroffenen verlangt die Kanzlei Gebühren und Auslagen von insgesamt 657,59 Euro. Zudem wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, in der eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro für den Fall der weiteren Domainbenutzung festgesetzt wird. Zudem verlangt der Anwalt die Übertragung der in Frage stehenden Domain auf seinen Mandanten. Das ist insofern pikant, als dass die meisten Gerichte in derartigen Fällen lediglich einen Anspruch auf Freigabe der Domain, nicht aber auf eine direkte Übertragung zugestehen.

Durch die recht weit gefasste Eingruppierung dürften die meisten der schätzungsweise 300 Domains, die "4fun" als Namensbestandteil haben, in der im Konflikt mit der Marke stehen. Der Anwalt des Markeninhabers versicherte gegenüber heise online, es werde keine weiteren Abmahnungen seitens seines Mandanten in dieser Sache geben. Zur Benutzung entsprechender Domains durch den Markeninhaber konnte der Anwalt nach eigenen Angaben keine Auskunft geben. (tig)