Bundesregierung will bei Übernahmen von Technologie-Firmen genauer prüfen

Auslandsinvestitionen in deutsche Tech-Firmen will die Bundesregierung ab einem bestimmten Anteil künftig unter die Lupe nehmen.

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(Bild: Dragon Images/Shutterstock.com)

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  • dpa

Die Bundesregierung will bei Übernahmen deutscher Hightech-Firmen etwa aus China künftig genauer hinschauen. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Im Kern geht es um neue Meldepflichten für Investitionen in Hoch- und Zukunftstechnologiesektoren, auch dort könnten deutsche Sicherheitsinteressen berührt sein, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.

Der Kreis von Firmen, die bei der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung von Unternehmenserwerben als besonders sicherheitsrelevant gelten, soll erweitert werden. Hintergrund ist auch eine EU-Verordnung. Künftig kann die Regierung Investitionen von Unternehmen aus Drittstaaten in deutsche Firmen etwa aus den Bereichen Künstliche Intelligenz, Halbleiter oder Quantentechnologie prüfen – und zwar ab einem Anteilserwerb ab 20 Prozent.

Die Investitionsprüfung greife zudem grundsätzlich nicht nur bei einer erstmaligen Beteiligung an einem Unternehmen, sondern auch bei darauffolgenden, aufstockenden Investitionen. Auch künftig werde die Regierung nur ausnahmsweise eine ausländische Direktinvestition untersagen müssen, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. Deutschland sei und bleibe ein offener Investitionsstandort. Dort aber, wo Sicherheitsinteressen berührt seien, müsse eine genaue Prüfung möglich sein.

Die Änderungsverordnung soll in wenigen Tagen in Kraft treten und danach Bundesrat und Bundestag zugeleitet werden. Der Bundestag kann den Angaben zufolge die Novelle binnen vier Monaten aufheben. Die Zustimmung des Bundesrats sei nicht erforderlich.

(axk)