Partner im Banner-Netzwerk soll für andere haften (Update)

Nach Meinung von Telekom-Anwälten soll ein Teilnehmer in einem Werbenetzwerk auch für die Verstöße anderer haften.

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  • Michael Wilde

Die Telekom legt großen Wert auf einzelne Buchstaben. Mal ist es einer zuviel – wie beim Rechtsstreit um das T. Mal ist es einer zu wenig – wie bei der Domain t-onlie.de. Für letztere soll das Butzbacher Telekommunikationsunternehmen GKAS mbH jetzt gerade stehen, obwohl es nach eigenen Angaben von den beanstandeten Aktivitäten eines anderen Werbepartners erst nach einer Abmahnung durch Anwälte der Telekom etwas erfahren haben will.

GKAS macht in einem Werbenetzwerk auf seine Internet-by-Call-Produkte aufmerksam. Die Werbepartner in diesem Netzwerk erhalten jeweils eine Vergütung für jeden Bannerklick, der zu einem anderen Partner führt. Sie müssen sich zuvor anmelden und freigeschaltet werden. Anfang März meldete sich in diesem Netzwerk eine Hip-Hop-Community an, die auch als Partner akzeptiert wurde. Doch statt die eigene Website ausschließlich direkt als Werbeplattform zu benutzen, erschienen die Inhalte der Rapper auch innerhalb von Frames der markenrechtlich nicht zulässigen Domain www.t-onlie.de.

Im April traf darauf hin bei GKAS eine ansonsten wohl kaum zu beanstandende Abmahnung ein, in der die Telekom-Anwälte eine Unterlassungserklärung verlangen, weil durch die Verwendung der verkürzten Domain "der gute Ruf und der Bekanntheitsgrad" der Telekom ausgenutzt wurde.

GKAS, selbst nur Teilnehmer in dem Netzwerk, bezweifelt jedoch, der richtige Adressat zu sein. Das Unternehmen will die Erklärung nicht unterschreiben, weil es sonst für Aktivitäten Dritter haften müsse, die es nicht kontrollieren könne. Letztlich wolle man der Deutschen Telekom keinen Blankoscheck über das Betriebsvermögen des Unternehmens ausstellen. Jeder Verstoß gegen die Unterlassungserklärung soll mit einer Vertragsstrafe von 5600 Euro geahndet werden.

Wenn sich die Rechtsauffassung der Deutschen Telekom durchsetze, könne man der Gefahr, unbeabsichtigt Wettbewerbsverstöße zu begehen, nur durch den vollständigen Verzicht auf Internet-Werbung jeglicher Art begegnen. (mw)