Gelbe Mehlwürmer werden als neuartiges Lebensmittel in der EU zugelassen

Die Larven des Käfers Tenebrio molitor können im Ganzen als Snack oder als Zutat verwendet werden – demnächst mit offizieller Zulassung

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Tenebrio molitor gefriergetrocknet.

(Bild: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons))

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In der EU wird zum ersten Mal ein Insekt als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die EU-Staaten haben einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission für getrocknete Gelbe Mehlwürmer zugestimmt. Die formelle Entscheidung und ein Rechtsakt der Kommission soll in den kommenden Wochen folgen. Der Rechtsakt soll auch Anforderungen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln mitbringen, die Produkte aus Insekten enthalten.

Der Zulassung vorausgegangen war eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Larven des Käfers Tenebrio molitor können im Ganzen als Snack oder als Zutat in einigen Lebensmitteln verwendet werden. Derzeit liegen der EFSA elf Anträge für die Zulassung von weiteren Insekten vor.

Millionen Menschen auf der Welt verzehren bereits täglich Insekten, erläutert die EU-Kommission. Ihre Strategie "Vom Hof auf den Tisch" identifiziere Insekten als eine alternative Eiweißquelle, die den Wandel hin zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem unterstützen kann.

Die Welternährungsorganisation (FAO) sieht Insekten als gesunde Nahrungsquelle mit hohem Fett-, Protein-, Vitamin-, Ballaststoff- und Mineralstoffgehalt. Die FAO geht davon aus, dass sich etwa 2 Milliarden Menschen von Insekten 1900 unterschiedlicher Spezies ernähren. Die am häufigsten konsumierten Insekten sind Käfer, Raupen, Bienen, Wespen und Ameisen. Heuschrecken und Grillen, Zikaden und Termiten folgen auf den weiteren Plätzen.

Die Aufzucht von Insekten für Lebensmittel sei ökologisch vorteilhaft, da sie Futter effizient umwandeln, weniger Treibhausgas emittieren, weniger Wasser und Ackerland benötigen. Dank Biokonversion gelten Insekten der EU-Kommission auch als Rezept gegen die Verschwendung von Lebensmitteln.

"Neuartige Lebensmittel" sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Laut Verordnung über neuartige Lebensmittel ("Novel-Food"-Verordnung) braucht es eine EU-weite Zulassung unter anderem von der EFSA, bevor ein solches Produkt auf den EU-Markt gebracht werden kann. Auf Basis der EFSA-Erkenntnisse empfiehlt die EU-Kommission den EU-Staaten, ein neuartiges Lebensmittel zuzulassen.

Novel Foods werden nur zugelassen, wenn sie kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Getrocknete gelbe Mehlwürmer wurden auf Antrag des Unternehmens EAP Group streng wissenschaftlich bewertet. Unter den von EAP vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen seien sie sicher, betont die Kommission.

EAP hatte vorgeschlagen, Backwaren, Müsliriegel, Kekse und Cracker, Süßigkeiten, Schokolade, Pasta oder Salatdressing zu 10 Prozent mit ganzen oder gemahlenen Mehlwürmern zu versehen. Dabei verweist das Unternehmen auf seine Tochter Micronutris, die ein System zur Qualitätssicherung nach ISO 22000 entwickelt hat. Die Mehlwürmer werden dabei unter anderem regelmäßig auf das Vorhandensein von Mykotoxinen und Verunreinigungen wie Schwermetallen sowie Organochlor-Pestiziden, Pyrethroiden und Organophosphat-Pestiziden kontrolliert.

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In Studien habe sich gezeigt, dass bei einer oralen Verabreichung von 3000 mg Tenebrio molitor / kg Körpergewicht über 90 Tage lang keine nachteiligen Auswirkungen auftreten. Allerdings wurde in mehreren Studien über das Allergenpotenzial bei Menschen berichtet, die besonders empfindlich auf Krebstiere reagieren. Auftreten könnten Symptome wie Rhinitis, Asthma und Kontakturtikaria. Daher empfiehlt Micronutris ein Etikett mit der Aufschrift: "Enthält krustentierähnliche Allergene".

Komplette Insekten waren früher schon in der EU verkäuflich, da sie nicht unter die Novel-Food-Verordnung fielen. Dabei gab es rechtliche Unsicherheiten, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1. Oktober 2020 geklärt wurden. Laut Urteil durften ganz Insekten ohne Vorzulassung in Verkehr gebracht werden. Die neue aktuelle Novel-Food-Verordnung, die seit dem 1. Januar 2018 gilt, sieht ausdrücklich ganze Insekten als neuartige Lebensmittel an.

(anw)