E-Health: Bundesinstitut genehmigt Medizin-Apps trotz Datenschutzmängel

Das BfArM stellt zwar hohe Anforderungen, verzichtet beim Datenschutz jedoch auf die Überprüfung der Herstellerangaben. Deutlich wird das bei "Apps auf Rezept".

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(Bild: Albert Hulm)

Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Joerg Heidrich
  • Johannes Endres
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Schon lange beeinflussen elektronische Gadgets und Apps gezielt das alltägliche Verhalten. Während Tamagotchis, aufdringliche Mini-Games oder Push-Nachrichten meist eher den Geldbeutel des Users leeren sollen, wirken Fitness-Tracker mit angeschlossenen Gamification-Apps oft positiv auf die Gesundheit.

Wenn die Konditionierung in diesen Bereichen schon funktioniert, könnte sie dann nicht auch bei der Therapie von Krankheiten wie Schlafstörungen, depressiven Episoden, Agoraphobie oder starkem Übergewicht helfen? Und wenn solche Apps andere Behandlungen unterstützen oder die Einnahme von Medikamenten verringern, sollten dann nicht die Krankenkassen dafür bezahlen?

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Solche Überlegungen führten 2020 zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das unter anderem die Gesundheits-Apps im Sozialgesetzbuch V verankert. Darin heißen die "Apps auf Rezept" offiziell "Digitale Gesundheitsanwendungen" (DiGA). Das Gesetz regelt auch, dass die Krankenkassen die Kosten für die vom Arzt verschriebene Behandlung tragen müssen, wenn die Apps auf einer Positivliste stehen.