Elektroschrott darf künftig auch im Lebensmittelhandel abgegeben werden

Ab kommendem Jahr müssen auch Discounter und Supermärkte, die Elektrogeräte anbieten, Altgeräte zurücknehmen.

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(Bild: dokumol, gemeinfrei)

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Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, mit dem alte oder defekte Elektrogeräte einfacher zurückgegeben werden können. Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte auch in Geschäfte zurückbringen dürfen, die mehr als 800 m2 Verkaufsfläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.

Betroffen sind davon etwa 25.000 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Sie haben bis zum 1. Januar 2022 Zeit, sich darauf einzustellen. Nach fünf Jahren sollen die neuen Regeln evaluiert werden.

Ziel des " Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes " (PDF) ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott, aber auch wiederverwendbaren Geräten zu erhöhen. Hersteller dürfen daher künftig nur noch kleinere Sammelcontainer auf Wertstoffhöfen aufstellen, damit möglichst wenig Altgeräte beim Sammeln und Abholen zerstört werden. Die Behälter müssen so befüllt werden, dass die Geräte nicht zerbrechen oder Schadstoffe freisetzen; auch sollen Brandrisiken vermieden werden. Die Altgeräte dürfen nicht mechanisch verdichtet werden.

Die europäische WWE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent vor; Deutschland kam 2018 auf 43,1 Prozent. Auch stagnierten die Mengen an wiederverwendbaren Altgeräten seit Jahren auf einem niedrigen Niveau.

(anw)