Datenschutz für App-Nutzer: Fußangeln in Datenschutzerklärungen erkennen
Viele User nicken Datenschutzerklärungen von Apps fürs Smartphone oder Tablet schnell ab. Dahinter verstecken sich aber oft rechtlich fragwürdige Klauseln.
- Miriam Legien
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass "betroffene Personen" vor Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hinreichend informiert werden. Anbieter von Mobil-Apps tun das normalerweise durch Datenschutzerklärungen, in die man spätestens dann einwilligt, wenn man die betreffende Anwendung nutzt. Mancher eilige Smartphone-Jongleur tut sich die Lektüre solcher nicht gerade lesefreundlicher Dokumente gar nicht erst an – er vertraut vielmehr darauf, dass damit schon alles seine Richtigkeit haben wird.
Dieses Vertrauen ist nicht immer gerechtfertigt. Obgleich die verbindliche Einführung von Datenschutzerklärungen bereits im Mai 2018 erfolgt ist, weist die Umsetzung der Vorschriften bei vielen Apps noch erhebliche Mängel auf.
Schon vor der Installation einer App erfasst die als Verteiler auftretende Plattform eine Vielzahl personenbezogener Daten. Wenn der Nutzer einen Download auslöst, erfährt auch der Anbieter der App, wer zu seinem Produkt greift. Für Nutzer besteht dabei das Risiko, die Kontrolle über ihre Daten zu verlieren – das betrifft vom Store-Account über die IP-Adresse bis hin zu Zahlungsinformationen allerlei, was personenbezogen ist oder zumindest im Zusammenspiel mit anderen Daten Rückschlüsse auf die Identität des Nutzers zulässt.