Random House verliert in Streit über E-Book-Rechte
Auch in zweiter Instanz hat der zu Bertelsmann gehörende US-Verlag Random House eine Niederlage gegen den kleinen E-Book-Anbieter Rosetta Books hinnehmen müssen.
Auch in zweiter Instanz hat der zu Bertelsmann gehörende US-Verlag Random House eine Niederlage gegen den kleinen E-Book-Anbieter Rosetta Books hinnehmen müssen. Random House hatte im Februar vergangenen Jahres gegen Rosetta Books geklagt, weil dieser acht Bücher von Random-House-Autoren wie Kurt Vonnegut elektronisch neu aufgelegt hatte. Der Verlag sah darin seine Rechte an den Büchern verletzt.
Rosetta Books besitzt jedoch rechtmäßige Verträge mit den Autoren, wie das Gericht jetzt abermals befand. Möglich wurden diese Verträge, da Random House sich zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung der Bücher lediglich die Rechte für eine Print-Veröffentlichung sicherte.
Random House hatte seine Klage gegen Rosetta Books damit begründet, dass ein E-Book einfach nur eine andere Art eines normalen Buchs sei und man deshalb die Rechte dafür bereits besitze. Die Richter folgten nun jedoch abermals der Argumentation der Rosetta-Books-Anwälte, nach der ein E-Book eine neue Nutzungsform und nicht mit einem Buch zu vergleichen sei. Solche Nutzungsformen müssten jedoch ausdrücklich in den Verträgen aufgeführt sein.
Die gesamte Verlagswelt hat das Verfahren sehr aufmerksam verfolgt, da sein Ausgang weit reichende Folgen für den Bereich Electronic Publishing haben könnte. Die Zukunft von Hunderttausenden Titeln könnte von der Entscheidung beeinflusst werden. Laut den Random-House-Anwälten ist zu erwarten, dass das Gerichtsverfahren in die nächste Instanz gehen wird.
Mehr in Telepolis: Ein E-Book ist kein Buch (Janko Röttgers) / (ame)