Microsofts Zwangsaktivierung weiterhin umstritten

Noch immer scheint Microsoft die Bedenken wegen der Zwangsaktivierung in Windows und Office XP nicht ausgeräumt zu haben. Eine neue Analyse unterstellt der Prüfung der Aktivierung durch den TÜVit fachliche Mängel.

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Von
  • Peter Siering

Noch immer scheint Microsoft die Bedenken wegen der Zwangsaktivierung in Windows und Office XP nicht ausgeräumt zu haben. Nun findet eine Analyse des Experten Wolfgang Redtenbacher in der Prüfung der Aktivierung durch den TÜVit fachliche Mängel. Dieser hatte in einer Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" nach der US-Beratungsfirma Deloitte & Touche erklärt, dass bei der Zwangsaktivierung von Windows XP alles mit rechten Dingen zugeht. In beiden Studien ging es um die Kernfrage, ob die Software mehr als nur die nötigen Daten zu Microsoft überträgt. Mit gewissen Vorbehalten kamen beide Untersuchungen zu dem gleichen Schluss: Es würden keine unnötigen Daten verschickt.

Wolfgang Redtenbacher, der unter anderem für die Deutsche Akkreditierungsstelle Technik (DATech) die Fachkompetenz von Prüfstellen in den Bereichen Softwareergonomie und EDV-Sicherheit begutachtet, hat den TÜVit-Bericht im Auftrag einiger Firmen analysiert. Sein Urteil: Aufgrund der fachlichen Mängel der TÜViT-Prüfung bestehe "leider weiterhin die unklare Situation aus der Zeit vor der TÜViT-Studie".

Redtenbacher hat sich nicht selbst die Aktivierung vorgeknöpft, sondern nur die Vorgaben Microsofts und die Methoden, die den TÜViT zu seiner Einschätzung gebracht haben. Hier findet er außer den bekannten Kritikpunkten diverse weitere Dinge mit Klärungsbedarf: Schon im Auftrag Microsofts vermisst er den konkreten Ausschluss zweckfremder Datenübermittlungen. Auf Nachfrage gaben die TÜViT-Prüfer sogar zu, nicht nach "Normen und Regelwerken", sondern nach eigenen Regeln geprüft zu haben.

Besonders hebt Redtenbacher den Umstand hervor, dass bis heute niemand wirklich weiß, welche Daten bei einer Aktivierung über das Internet übertragen werden, denn Windows XP verschlüsselt sie. Selbst mit Aufwand lassen sich die maximal 70 KByte nicht entschlüsseln. So verknüpft der Autor der Analyse sein Fazit mit der Forderung nach einer erneuten Prüfung, "die den 'Stand der Technik' im Sicherheitsbereich nicht nur für sich beansprucht, sondern auch tatsächlich konsequent umsetzt". (ps)