"Marktversagen": EU genehmigt Schwesigs Ausbaupläne für Mobilfunkantennen​

Mecklenburg-Vorpommern darf die Lücken im Mobilfunknetz mit einer eigenen Infrastrukturgesellschaft schließen. Zunächst steht eine Markterkundung an.​

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(Bild: Pixelvario/Shutterstock.com)

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Nach der bundeseigenen "Funkloch-GmbH" hat die EU-Kommission auch grünes Licht für die Mobilfunkförderung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns gegeben. Die EU-Wettbewerbshüter haben die im August 2020 gegründete, landeseigene Gesellschaft zur Errichtung von Funkmasten wettbewerbsrechtlich genehmigt, wie Infrastrukturminister Christian Pegel (SPD) am Dienstag mitteilte. Die Begründung: "Marktversagen".

Die Landesregierung will 58 Millionen Euro in die Hand nehmen, um damit Lücken in der Mobilfunkabdeckung in Mecklenburg-Vorpommern zu schließen. Im Nordosten gibt es noch relativ viele weiße Flecken auf der Mobilfunk-Karte. Eine landeseigene Gesellschaft soll Antennenstandorte erschließen und dort passive Infrastruktur wie Masten, Betriebsgebäude und Netzanbindung bauen. Diese Antennen können dann Mobilfunknetzbetreiber zu transparenten Konditionen nutzen.

Die Kommission hat das Vorhaben laut einer Mitteilung geprüft und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme "ein Marktversagen behebt" und damit "ein geeignetes politisches Instrument zur Schließung von Lücken in der Mobilfunknetzversorgung darstellt". In der vergangenen Woche hatten die EU-Wettbewerbshüter bereits die vergleichbare, aber mit deutlich mehr Geld ausgestattete Mobilfunkförderung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) genehmigt.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zeigte sich zufrieden mit der Nachricht aus Brüssel. "Ich freue mich, dass wir nun richtig loslegen können, um unser Land mit einem flächendeckenden Mobilfunknetz zukunftsfähig zu machen", erklärte Energieminister Christian Pegel (SPD). Jetzt soll es mit dem Markterkundungsverfahren losgehen, das eine Voraussetzung für die Feststellung der Förderfähigkeit sein. Einen Monat nach Beginn der Markterkundung soll klar sein, wo neue Funkmasten mit Landesmitteln errichtet werden können.

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"Dabei müssen wir die Mobilfunkunternehmen befragen, ob sie planen, innerhalb der drei kommenden Jahre auf einem der Standorte, die das Land für den Bau der landeseigenen Funkmasten vorgesehen hat, selbst und ohne Unterstützung aus der Landeskasse Mobilfunkmasten zu errichten", erklärte Pegel weiter. "Für alle Standorte, an denen eines der drei Unternehmen dieses plant, ist der Bau eines Mobilfunkmastes durchs Land leider ausgeschlossen."

(vbr)