Amazon.com flüchtet vor teurem Schiedsgericht

US-Verbraucher dürfen Amazon nun vor ordentlichen Gerichten verklagen anstatt vor Schiedsgerichten. Der Konzern war in eine selbst gestellte Falle getappt.

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Schild "United States Courthouse", dahinter Bäume und ein Hochhaus

Sitz des US-Bundesgerichts für das westliche Washington in Seattle. Unter Umständen können US-Verbraucher hier neuerdings Amazon.com verklagen.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Amazon.com verzichtet gegenüber US-Verbrauchern auf den Zwang zu Schiedsgerichten im Streitfall. Seit 3. Mai sehen Amazons Vertragsbedingungen vor, dass Klagen vor öffentlichen Gerichten im US-Staat Washington eingebracht werden müssen. Zuvor hatte Amazon, wie andere US-Konzerne auch, die öffentliche Justiz soweit möglich gemieden. Doch dann musste das Unternehmen seine eigene Suppe auslöffeln: 75.000 Verbraucheranträge bei Schiedsgerichten kosteten Amazon dutzende Millionen Gebühren.

Schiedsgerichte arbeiten in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit in vereinfachten Verfahren. Damit entscheiden sie meist schneller als ordentliche Gerichte. Und weil die Entscheidungen geheim sind, können Unternehmen Imageschäden und Folgeforderungen anderer Geschädigter minimieren.

Gleichzeitig kommt es – so die bisherige Annahme – zu deutlich weniger Verfahren als vor öffentlichen Gerichten: Die Schiedsgerichte lassen sich ihre Arbeit durch jede Streitpartei entlohnen, und unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muss jede Partei ihre eigenen Anwälte und andere Kosten bezahlen. Bisweilen sitzen die Schiedsgerichte sogar in fernen Ländern.

Sammelklagen sind vor Schiedsgerichten in der Regel unzulässig, womit jeder Geschädigte einzeln prozessieren muss. Entsprechend schwierig ist es, einen Prozessfinanzierer für Schiedsgerichtsverfahren zu finden. Also bestehen hohe finanzielle Hürden, und das Unternehmen erspart sich viele Verfahren völlig.

Aber nicht unbedingt. Große Anwaltskanzleien haben in moderne IT-Infrastruktur investiert. Plötzlich sind sie in der Lage, eine große Zahl ähnlicher Schiedsgerichtsverfahren parallel zu betreiben. Unter dem Vorwurf, Amazons Echo-Geräte hätten heimlich Verbraucher abgehört, haben US-Anwälte nicht weniger als 75.000 Schiedsgerichtsverfahren beantragt.

Damit hatte bei Amazon niemand gerechnet. Für jeden Antrag musste auch Amazon eine Schiedsgerichtsgebühr löhnen. Das summiert sich auf dutzende Millionen US-Dollar. Dagegen ist die Eröffnung eines einzelnen Sammelklageverfahrens vor einem ordentlichen Gericht ein Schnäppchen.

Diese Kostenersparnis erklärt Amazons Sinneswandel, was Schiedsgerichtsverfahren mit US-Verbrauchern anbelangt. Sie dürfen nun im King County des US-Staates Washington vor einem Gericht des Staates oder einem Bundesgericht klagen. Für Mitarbeiter und Lieferanten gilt die Abschaffung dieser Schiedsgerichtsklausel nicht. Im King County liegt die Pazifikstadt Seattle, wo Amazon seine Firmenzentrale unterhält.

Laut Wall Street Journal wurden im Mai bereits mindestens drei Sammelklagen gegen Amazon beantragt. Darunter ist auch der Vorwurf, Amazon habe Echo-Nutzer heimlich belauscht, was der Konzern bestreitet. Einen Dominoeffekt für Schiedsgerichtsklauseln bei anderen Konzernen erwartet die Zeitung nicht. Gegenüber Mitarbeitern hat Microsoft Ende 2017 die Pflicht zur Schlichtung bei Vorwürfen sexueller Belästigung abgeschafft.

Amazons Regeländerung gilt nur für die USA. Im Nachbarland Kanada besteht Amazon.ca außerhalb Quebecs weiterhin auf Schiedsgerichten, lässt aber für kleine Verbraucherforderungen Klagen vor entsprechenden kanadischen Gerichten zu.

Amazon Europe schließt UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht aus. EU-Recht zwingt die Firma allerdings, ordentliche Gerichte am EU-Wohnsitz des Verbrauchers sowie die Plattform der EU-Kommission für Streitbeilegungen zu akzeptieren. An anderen Verbraucherschlichtungsverfahren nimmt Amazon Europe ausdrücklich nicht Teil. Wer kein Verbraucher ist oder keinen Wohnsitz in der EU hat, muss Amazon Europe in Luxemburg klagen.

(ds)