Deutsche Bahn gewinnt gegen Provider der Zeitschrift "Radikal"

Fünf Jahre nach dem erfolglosen Versuch des deutschen Generalbundesanwalts, den niederländischen Provider der Zeitschrift "Radikal" sperren zu lassen, gelang der Deutschen Bahn ein überraschend schneller Erfolg.

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Von
  • hod

Die Deutsche Bahn AG hat den niederländischen Webhoster XS4ALL dazu gezwungen, zwei deutschsprachige Anleitungen zur Sabotage des Eisenbahnbetriebs vom Netz zu nehmen. Die beanstandeten Seiten aus dem Jahr 1996 gehören zum Webauftritt des in Deutschland indizierten linksradikalen Magazins Radikal, den XS4ALL schon seit Jahren hostet. Auf den Seiten mit dem Titel Kleiner Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten aller Art, die sich offenbar an militante Gegner von Atommülltransporten richtet, wird der Bau von Hakenkrallen und die Manipulation von Achszählern beschrieben.

XS4ALL zeigte sich von der einstweiligen Verfügung der Deutschen Bahn überrascht. "Die Seiten sind seit 1996 ununterbrochen im Netz", sagte die Unternehmenssprecherin Sjoera Nas. Sie bezweifelt, ob die Seiten nach niederländischen Recht überhaupt illegal sind. Christian Schreyer, Jurist bei der Deutschen Bahn, verteidigte das Vorgehen. Anleitungen zur Sabotage des Bahnverkehrs könne man nicht akzeptieren. In der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung wird das Gericht auch darüber entscheiden, ob XS4ALL die Identität des Betreibers der Radikal-Seite preisgeben muss.

Der "Fall Radikal" hatte 1997 große Medienresonanz als einer der ersten Fälle deutscher Internetzensur gegen ein Ziel im Ausland hervorgerufen. Der Generalbundesanwalt hatte damals deutsche Provider angewiesen, den Zugang zur XS4ALL-Domain zu sperren, da der niederländische Provider zwei inkriminierte Ausgaben der linksradikalen Zeitschrift hostete. Da prompt als Reaktion auf diesen Zensurversuch weltweit Website-Spiegel auftauchten, gab der Generalbundesanwalt auf.

Mehr in Telepolis: Deutsche Bahn verklagte XS4ALL wegen linksradikaler Zeitschrift "Radikal" und gewann (Christiane Schulzki-Haddouti) / (hod/c't) / (ame)