EU-Kommission will Kooperation von T-Mobile genehmigen

Die Europäische Kommission befürwortet die Rahmenverträge von T-Mobile und mmO2 zur gemeinsamen UMTS-Nutzung in Deutschland und in Großbritannien.

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Von
  • Torge Löding

Die Europäische Kommission befürwortet die Rahmenverträge von T-Mobile und mmO2 -- der britische Mutterkonzern der deutschen O2 -- zur gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur für Mobiltelefone der dritten Generation in Deutschland und in Großbritannien. Die Kommission kam bei der Prüfung der beiden Verträge zu dem Schluss, dass die durch die gemeinsame Nutzung der Netzkomponenten zu erwartenden erheblichen Kosteneinsparungen den Ausbau des UMTS-Netzes und den Wettbewerb bei den Mobilfunkdiensten beschleunigen dürften, ohne dass der Wettbewerb zwischen den Netzen beschränkt wird, heißt es in einer Mitteilung.

Wettbewerbskommissar Monti erklärte hierzu: "Die Kommission ist zu der Auffassung gelangt, dass eine Kooperation in dieser Form mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen den Verbrauchern zugute kommt, weil sie rascher in den Genuss neuer Dienste kommen, der Wettbewerb dadurch gefördert und die Umwelt geschont wird. Ein endgültiges Urteil kann jedoch erst nach Stellungnahme Dritter gefällt werden. Die Kommission wird jedoch in jedem Fall die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Mobilfunkmärkten aufmerksam verfolgen."

Dies ist das erste Mal, dass die Kommission Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von 3G-Netzen nach den EG-Wettbewerbsregeln zu prüfen hatte. Sie konzentrierte sich dabei vor allem auf die Abwägung der Vor- und Nachteile der gemeinsamen Nutzung des Netzes auf den Wettbewerb zwischen Netzen und zwischen Diensten. In den Rahmenverträgen haben T-Mobile und MMO2 eine Standortmitbenutzung (Site Sharing) sowie die gegenseitige Bereitstellung von nationalen Roaming-Diensten vereinbart. (tol)