Verbot "virtueller Kinderpornografie" in den USA aufgehoben

Das Oberste Gericht der USA wies den 1996 in Kraft getretenen Child Pornography Protection Act (CPPA) als verfassungswidrig zurück.

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Von
  • Florian Rötzer

Das Oberste Gericht der USA hat den 1996 in Kraft getretenen Child Pornography Protection Act (CPPA) als verfassungswidrig zurückgewiesen. Das Gesetz zielte vor allem darauf, auch die Herstellung, den Vertrieb oder den Besitz computererzeugter Kinderpornografie bestrafen zu können, auch wenn dabei kein Kind zur Herstellung der realistischen Bilder missbraucht wurde beziehungsweise diese kein wirkliches Kind zeigen. Unberührt von diesem Urteil bleibt das Verbot der Herstellung, des Vertriebs und des Besitzes von kinderpornografischen Bildern, bei denen Kinder missbraucht wurden.

Verfassungsklage eingereicht hatte ein Verband von Porno-Herstellern, dessen Anliegen aber auch von Bürgerrechtsorganisationen wie der ACLU unterstützt wurde, die durch den CPPA die Meinungsfreiheit gefährdet sahen. Im Urteil, das von sechs der neun Richter getragen wird, wird das Gesetz als zu ungenau und weit reichend bezeichnet. Der CPPA verbietet explizit sexuelle Bilder von Personen, die "als Minderjährige erscheinen" oder so angepriesen werden, als würde es sich um Minderjährige handeln. So könnten nach ihm auch mit Preisen ausgezeichnete Filme wie "Traffic" oder "American Beauty", aber auch Aufklärung oder überhaupt die Thematisierung der Sexualität von Jugendlichen verboten werden. Zudem betrachtete das Gesetz alle Personen unter 18 Jahren als minderjährig.

In der Verfassung sei, so das Urteil, zum Schutz der Meinungsfreiheit eine klare Grenze zwischen "Worten und Taten, Ideen und Verhalten" gezogen worden. Der CPPA verbiete aber bereits die Idee, dass Jugendliche unter 18 Jahren sich sexuell betätigen. Der Richter William Rehnquist, der das Gesetz befürwortet, schrieb hingegen, dass es das Ziel des Gesetzes sei, die Definition der Kinderpornografie auf computererzeugte Bilder zu erweitern, die "praktisch nicht von Bildern wirklicher Kinder unterscheidbar sind, die sich explizit sexuell verhalten", um diese strafrechtlich verfolgen zu können.

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