"Wegwerfmobilität" bis "Stärkung des ÖPNV": Was Städte über E-Stehroller sagen

Im Rhein zu Köln wurden hunderte E-Stehroller gesichtet. heise online fragte nach, wie es in anderen Städten aussieht. Die Spanne der Meinungen ist weit.

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Im Herbst 2020 wurde im Rahmen der Stadtputzaktion "Hamburg räumt auf" bei einer Tauchaktion mit der Polizei und dem DLRG dieser Roller aus dem Alsterkanal gezogen.

(Bild: Stadtreinigung Hamburg)

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Im Rhein zu Köln wurden kürzlich hunderte weggeworfene E-Stehroller gesichtet. "Wir finden an jeder Stelle, an der wir auf dem Grund des Rheins arbeiten, solche Scooter", berichteten Taucher. heise online fragte in den größten deutschen Städten nach, wie es dort aussieht.

Die Stadt Köln selbst – konkret das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – ging auf unsere Anfrage nicht direkt ein. E-Stehroller zu entfernen liege zunächst in der Eigenverantwortung der Anbieter. Wenn solche Roller in Gewässer gemeldet würden, benachrichtige die Verwaltung die jeweiligen Anbieter weiter und fordere sie auf, die Gefährte zu beseitigen.

Für das Fließgewässer Rhein sei nicht die Kommune Köln zuständig, sondern die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, beispielsweise, wenn durch die Scooter die Fahrrinne nicht mehr befahrbar ist. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn teilte heise online mit, dass im Rhein bisher noch keine auffällige Zahl an Rollern bei Unterhaltungsarbeiten aufgefunden wurde.

Das sehe allerdings offenbar in Berlin anders aus. Das dortige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) werde regelmäßig über Roller in den Wasserstraßen informiert; es entscheide dann fallweise, ob sie geborgen werden. Außerdem würden bei routinemäßigen Hindernissuchen und Verkehrssicherungspeilungen besonders im Berliner Landwehrkanal häufig E-Roller gefunden.

"Für die Schifffahrt ergeben sich aus den E-Rollern keine besonderen Risiken oder Gefahren", schreibt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt weiter. Sie seien anderen Gegenständen vergleichbar, die "leider immer wieder in Gewässer eingebracht" würden, also Fahrräder, Einkaufswagen, Autoräder und anderes.

Ein Schiffsrumpf oder auch ein Schiffspropeller werde beim Kontakt mit derartigen Gegenstände nicht ernsthaft beschädigt. Es könne gefährlicher werden, wenn Fahrräder oder E-Stehroller beispielsweise auf das Deck eines Fahrgastschiffes fallen würden. Dem WSA Rhein seien allerdings bisher keine Fälle bekannt, in denen die Schifffahrt durch in die Wasserstraße eingebrachte E-Roller beeinträchtigt oder gefährdet wurde.

Für die Gewässeraufsicht am Rhein verwies uns die Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln. Diese wolle jetzt zunächst prüfen, welche Gefahren von den E-Stehrollern ausgehen und dann möglicherweise eine Bergung veranlassen. "Alle weiteren Schritte werden in Abstimmung mit der Stadt Köln erfolgen, die die Verträge mit den Scooter-Verleihern schließt", heißt es von der Bezirksregierung Köln.

"Eine Abstellung der Fahrzeuge im Rhein ist bedauerlich", schreibt sie weiter. Die Verantwortung dafür, dieses Problem zu verhindern, liege allerdings bei den Betreibern, diese müssten die Kosten für die Bergung tragen. "Alle Maßnahmen werden mit den jeweiligen Kommunen abgestimmt, da diese die Verträge mit den Scooter-Betreibern abgeschlossen haben."

Insgesamt sieht die Bezirksregierung Köln die E-Stehroller als einen Bestandteil der Verkehrswende. "Sie sind zur Stärkung des ÖPNV geeignet, da sie die "erste/letzte Meile" in der Wegekette des multimodalen Verkehrsangebotes abdecken und damit die Fahrt mit dem (eigenen) Pkw ersetzen können." Sie verbesserten das Vernetzen von Wegeketten und stärkten somit den Umweltverbund.