Bundeskabinett will digitale Signatur in Verwaltungsrecht aufnehmen

Die elektronische Signatur soll künftig von Behörden genauso akzeptiert werden wie die eigenhändige Unterschirft.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Holger Dambeck

Die elektronische Signatur soll künftig von Behörden genauso akzeptiert werden wie die eigenhändige Unterschrift. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete heute das Bundeskabinett. Durch das 3. Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wird die elektronische Unterschrift in zahlreichen Gesetzen des Verwaltungsrechts der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Betroffen sind unter anderem Sozialgesetz, Abgabenverordnung, Passgesetz, Kraftfahrtsteuergesetz, Wehrpflichtgesetz, Zivildienstgesetz und Atomgesetz. Für den Bereich des bürgerlichen Rechts ist das elektronische Signieren bereits durch das Signaturgesetz, die Signaturverordnung und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften geregelt.

Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist Teil des Programms BundOnline 2005 zur Modernisierung der Verwaltung. Die Bundesregierung will bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online verfügbar machen. Dazu gehören unter anderem Steuererklärungen, die Rückzahlung von Bafög-Darlehen oder Anträge auf einen Bildungskredit. Nach Angaben von Bundesinnenminister Otto Schily investiert der Bund in seine E-Government-Initiative in den nächsten Jahren 1,65 Milliarden Euro. Durch vereinfachte Abläufe in der Verwaltung will Schily dadurch mittelfristig 400 Millionen Euro pro Jahr sparen. (hod)