Experten fordern strengere Kontrollen der Drohnen-Auflagen

Vor allem an Flughäfen sorgen unbemannte Flugobjekte immer wieder für Zwischenfälle. Auch am Airport Erfurt-Weimar sind schon Drohnen gesichtet worden.

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(Bild: sdecoret / Shutterstock.com)

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  • dpa
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In Anbetracht immer wieder vorkommender Zwischenfälle mit Drohnen fordern Experten ein strengeres Durchgreifen von Polizei, Ordnungsämtern und Justiz bei Gesetzesverstößen. "Aktuell geht die Hauptgefahr in diesem Bereich von der mangelnden Durchsetzung der bestehenden Gesetze und Vorschriften aus", sagt der Leiter für Ausbildung und Prüfung im UAV-Dachverband für unbemannte Luftfahrt, Uwe Nortmann, in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.

In vielen Bereichen seien Drohnen eine sinnvolle Ergänzung zur menschlichen Arbeit – etwa in der Landwirtschaft, im Handwerk und bei Rettungsdiensten. Die Akzeptanz in der Bevölkerung könne aber nur steigen, wenn Verstöße auch geahndet würden. Eine zügige Durchsetzung und Anwendung der EU-Vorgaben auf nationaler Ebene sei wichtig, um eine sichere, faire und geordnete Koexistenz der bemannten und unbemannten Luftfahrt sicherzustellen, sagt auch Claudia Nehring vom Verband Unbemannte Luftfahrt (VUL).

In den vergangenen zwei Jahren wurden der Landespolizeidirektion Thüringen zufolge im Freistaat 18 Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Drohnenflügen registriert. Dabei ging es vor allem um das unberechtigte Überfliegen von fremden Grundstücken, illegales Fotografieren und Verstöße gegen die Erlaubnispflicht zum Führen einer Drohne. Zahlen zu in Thüringen zugelassenen Drohnen liegen dem dafür zuständigen Luftfahrtbundesamt nicht vor. In Deutschland sind derzeit rund 290.000 Betreiber registriert.

Seit dem vergangenen Jahr sind alle Besitzer einer Drohne mit über 250 Gramm Startgewicht oder einer Kamera zum Aufnehmen von Bildern dazu verpflichtet, einen Kompetenznachweis, umgangssprachlich auch Drohnenführerschein genannt, abzulegen. "Im Prinzip geht es darum, dass Drohnenpiloten zumindest eine grobe Kenntnis von dem haben, was erlaubt und was verboten ist", erklärt Nortmann. "Diese Prüfung ist zwar sehr einfach, aber sie erfüllt ihren Zweck."

Ganz handfeste Gefahren bedeuten Drohnen für den Flugverkehr. Wegen der geringen Größe sind die unbemannten Fluggeräte auf Radargeräten meist unsichtbar. Alle Meldungen basierten daher auf Beobachtungen von Piloten oder Flughafenpersonal, erläuterte Stefan Jaekel von der Deutschen Flugsicherung (DFS). Am Flughafen Erfurt-Weimar wurden demnach in den vergangenen Jahren zwei Drohnen gesichtet. In beiden Fällen sei die anschließende Fahndung durch die Polizei erfolglos geblieben, eine Einschränkung des Flugverkehrs gab es aber nicht.

In Deutschland ist die Zahl der Zwischenfälle aber deutlich angestiegen – von 14 Meldungen allein im Bereich der Deutschen Flugsicherung im Jahr 2015 auf 125 im Jahr 2019. Mit Abstand am stärksten ist demnach der Flughafen Frankfurt am Main betroffen, dort wurden in 2019 und 2020 über 20 Zwischenfälle gemeldet.

Um des Problems Herr zu werden, testet die Flugsicherung derzeit spezielle Drohnen-Detektionssysteme. Auf Weisung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sollen an den 16 deutschen internationalen Verkehrsflughäfen künftig solche Systeme zum Einsatz kommen. Unbemannte Flugobjekte sollen so unter anderem in einer Entfernung von 18 Kilometern entlang der An- und Abflugrouten der Flugzeuge erfasst werden. Unklar ist der Deutschen Flugsicherung zufolge bisher vor allem, wer die Kosten für die sehr komplexen Systeme tragen wird.

Ab 2023 müssen alle mit CE-Kennzeichen versehenen Drohnen im Lieferumfang ein Informationsblatt enthalten, das Käufer über die Rechtslage informiert. Zu diesem Zeitpunkt soll auch der Verkauf von Drohnen ohne CE-Kennzeichen untersagt werden. Bisher sind Verkäufer und Hersteller nicht verpflichtet, Kunden über rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren. Zudem steige die Nachfrage nach freiwilligen Drohnen-Kursen.

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Neben Privatleuten nutzten vor allem Unternehmen und Behörden wie das Rote Kreuz oder das Technische Hilfswerk dieses Angebot. Wer eine Drohne ohne nötigen Führerschein steigen lässt, riskiert in der Theorie Strafen von bis zu 50.000 Euro – wegen unzureichender Kontrollen sei die Gefahr, erwischt zu werden, aber bislang gering, so Nortmann. Ein härteres Durchgreifen von Polizei und Justiz sei daher wünschenswert.

(bme)