WhatsApp ändert Gruppenanrufe: Verlassen und Beitreten während des Gesprächs

Bei Gruppengesprächen über WhatsApp können die Teilnehmenden jetzt jederzeit raus und dem Anruf aber auch wieder beitreten.

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(Bild: WhatsApp)

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Künftig bietet WhatsApp die Möglichkeit, Gruppenanrufe zu verlassen und ihnen später wieder beizutreten oder erstmals beizutreten. Ähnlich einer Videokonferenz laufen sie einfach weiter und werden entsprechend angezeigt. Dazu muss man freilich zunächst grundsätzlich eingeladen beziehungsweise angerufen worden sein. Offene Gespräche oder eine Art live-Podcast funktionieren so nicht.

In einem Infobildschirm zeigt WhatsApp auch an, wer bereits an dem Anruf teilnimmt und wer eingeladen wurde, aber noch nicht angenommen hat. Klingelt das Telefon und die Nutzerin oder der Nutzer drückt auf "Ignorieren", erscheint die Option des späteren Dazustoßens. Nimmt man teil und legt auf, geht der Wiedereintritt ebenfalls.

Videoanrufe sind mit bis zu acht Menschen möglich, bei Gruppenanrufen sind es mehr. Sie lassen sich aus Gruppenchats heraus starten, aber auch aus Einzelgesprächen durch das Hinzufügen von Personen.

Laut eines Blogbeitrags von WhatsApp ist die Funktion eingeführt worden, weil die Anzahl der Gruppenanrufe nach wie vor steige und weiterhin eine Alternative zu persönlichen Treffen sei. Sie soll ab sofort nach und nach verfügbar sein. "Da Gruppenanrufe bei unseren Benutzern immer beliebter werden, arbeiten wir kontinuierlich an deren Weiterentwicklung – natürlich bleiben dabei Sicherheit und Datenschutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bestehen."

Der Facebook-Tochter liegt viel daran, die Verschlüsselung der Nachrichten und Anrufe zu betonen. Niemand könne mitlesen oder mithören. "WhatsApp ist der festen Überzeugung, dass der Wunsch nach privater Kommunikation universell und besonders schützenswert ist", heißt es da bereits in früheren Ankündigungen und Kampagnen, mit denen man sich auch gegen die Einführung von Staatstrojanern wenden möchte. Durch diese können Sicherheitsbehörden doch auf Inhalte zugreifen. Potenziell birgt dies immer die Gefahr der Ausnutzung – wie auch der aktuelle Fall der NSO-Software zeigt.

(emw)