TU Athen droht wegen Indymedia Abschaltung der Internetzugänge

Der griechische Telekomkonzern OTE sieht im Betrieb von Indymedia Athen auf Servern der Universität eine Vertragsverletzung.

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Von
  • Florian Rötzer

Die alternative Medienplattform Indymedia Athen ist der Grund, warum der griechische Telekomkonzern OTE, an dem die deutsche Telekom 30 Prozent und die griechische Regierung 20 Prozent hält, der Technischen Universität Athen droht, alle Hochgeschwindigkeitszugänge zum Internet zu sperren.

Die Universität erhält wie andere Universitäten über das Nationale Netzwerk für Forschung und Technologie (EDET), einer zu GRNET und zum Entwicklungsministerium gehörenden Firma, einen verbilligten Internetzugang. OTE wirft EDET vor, die Vertragsbedingungen verletzt zu haben. Die letzte Abmahnung vom 7. Juli an GRNET besagt, dass die Abschaltung von Indymedia innerhalb von fünf Tagen erfolgen müsse. Sollte dies nicht geschehen, werde OTE die Glasfaserkabeln, welche die Technische Hochschule Athen mit dem Internet verbinden, kappen.

OTE verweist im Schreiben darauf, dass die Glasfaserkabel lediglich zur wissenschaftlichen, nichtkommerziellen Nutzung bereitgestellt würden. Daher sei die Einspeisung von Indymediaseiten ein klarer Vertragsverstoß, da diese nicht der Verbreitung von Wissenschaft dienen. EDET hat in einer Pressemitteilung entgegnet, praktisch und rechtlich nicht überprüfen zu können, wie das Internet von den Institutionen benutzt wird, sondern nur für die physische Vernetzung zuständig zu sein.

Der Netzbetrieb von Indymedia über Hochschulserver gibt den Betreibern einen Schutz vor Strafverfolgung. An griechischen Hochschulen herrscht seit Ende der Militärdiktatur universitäres Asyl. Das akademische Asyl garantiert allen, die sich auf universitärem Grund befinden, einen Schutz vor Strafverfolgung. Staatlichen Ordnungskräften ist ohne vorherigen Beschluss des Rektorats untersagt, das Gelände in amtlicher Funktion zu betreten. Dies wiederum schützt die Festplatten von Indymediaservern vor einer Beschlagnahme. Ohne Festplattendateien als Beweis stehen den Strafverfolgungsbehörden keine Mittel zur Verfügung, um gegen Indymedia gerichtlich vorzugehen.

Siehe dazu den Hintergrundbericht in Telepolis:

(fr)