Datenschützer kritisieren Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes

Beim neuen Telekommunikationsgesetz soll Verbrechensbekämpfung im Vordergrund stehen. Datenschützer kritisieren allerdings einen Eingriff in die Grundrechte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 39 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • David Adamczewski

Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes durch die Regierung stößt bei den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf Ablehnung. In einer am Freitag beschlossenen gemeinsamen Erklärung kritisieren die unabhängigen Prüfer den Passus, dass sich Handynutzer künftig umfassend bei den Mobilfunk-Unternehmen identifizieren müssen. "Unter der unscheinbaren Überschrift 'Schließen von Regelungslücken' stehen grundlegende Prinzipien des Datenschutzes zur Disposition", heißt es in der Erklärung.

Sollte die geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes wirklich beschlossen werden, müssten Handy-Besitzer zukünftig bei Vertragsabschlüssen und Tarifwechseln neben Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer auch ihre zehnstellige Personalausweisnummer angeben. Nach Ansicht der Datenschützer würden die Anbieter somit in den Besitz zahlreicher, für sie nicht unbedingt notwendiger Informationen gelangen.

Die anvisierte Änderung des Telekommunikationsgesetztes soll der Regierung primär die Strafverfolgung von so genannten Prepaid-Nutzern erleichtern. Auf der Konferenz der Datenschutzbeauftragten wurde jedoch deutlich, dass das angestrebte Ziel der Regierung keinen solchen Eingriff in die Grundrechte rechtfertige. Daher fordern die Datenschutzbeauftragten den Gesetzgeber auf, "auf die geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu verzichten und vor weiteren Änderungen die bestehenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden durch unabhängige Stellen evaluieren zu lassen". (daa)