Cyberstalker soll fĂĽr acht Jahre hinter Gitter
Ein US-Amerikaner ist zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er eine Frau fortwährend belästigt und sie dabei auch über das Internet verfolgt hatte.
Ein 39-jähriger US-Amerikaner ist in Cleveland, Ohio, zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er eine Fernsehjournalistin fortwährend belästigt (Stalking) und sie dabei auch über das Internet verfolgt hatte. Der drastischen Strafe liegt ein verschärftes Bundesgesetz aus dem Jahr 2000 zugrunde, das den Tatbestand des Stalking auch auf das Internet ausweitet und dafür Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vorsieht.
Der englische Ausdruck Stalking entstammt der Jagdsprache und bedeutet wörtlich übersetzt "sich anpirschen" oder "anschleichen". Man versteht darunter das dauerhafte Belästigen oder Bedrohen einer anderen Person, beispielsweise durch wiederholte Telefonanrufe, Brief- und E-Mail-Kontakte oder durch Verfolgen und Auflauern bis hin zu körperlicher Gewalt. Nach einer US-amerikanischen Studie wurden acht Prozent der US-amerikanischen Frauen und zwei Prozent der Männer im Laufe ihres Lebens schon einmal von einem Stalker verfolgt. Prominente Stalking-Opfer sind unter anderem Steffi Graf, die Pop-Sängerin Madonna sowie der Regisseur Steven Spielberg.
Der jetzt verurteilte Cyberstalker Eric Bowker hatte im Fühjahr 2000 begonnen, der Reporterin Tina Knight obszöne E-Mails zu schicken, sie am Telefon zu beleidigen und an sie gerichtete E-Mails abzufangen. Das Stalking setzte Bowker selbst dann fort, als die Journalistin entnervt den Arbeitsplatz wechselte und in einen anderen Bundesstaat zog. Bowkers Anwalt kündigte unterdessen an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Zwar seien die Handlungen seines Mandanten "traurig, erbärmlich und lächerlich" gewesen, doch sei Bowker "in diese Frau vernarrt" und Vernarrtheit an sich sei ja nicht kriminell. (pmz)