Digitaler Impfnachweis: 90 Prozent der Apotheken wieder online

Laut Deutschem Apothekerverband können inzwischen über 17.000 Apotheken wieder digitale Impfnachweise ausstellen. Die anfänglichen Probleme seien behoben.

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Person mit Reisepass und digitalem Impfnachweis in einer Smartphone-App wartet auf dem Flughafen.

(Bild: Shutterstock.com/ronstik)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Gerald Himmelein
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Seit einer Woche stellen die deutschen Apotheken schrittweise wieder digitale Impfnachweise aus. Die gravierenden Performance-Probleme der ersten Tage seien inzwischen behoben, verspricht der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einer Pressemitteilung. Über 17.000 Apotheken seien aktuell an den neuen Server angeschlossen, über 90 Prozent der vor der Umstellung aktiven Apotheken.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Bei ca. 1600 Apotheken hapert es immer noch mit der Anbindung. Schuld daran ist wohl der Umzug des Servers in die Telematikinfrastruktur (TI) – ein abgesichertes Netz für das deutsche Gesundheitswesen. Einige Apotheken sollen die Dienstleistung auch komplett aufgegeben haben.

Wer beim Hausarzt durchgeimpft wurde, kann sich einen digitalen Impfnachweis nachträglich durch die Apotheke ausstellen lassen. Auch COVID-19-Erkrankte können sich bei der Apotheke einen digitalen Nachweis ausstellen lassen – Voraussetzung dafür sind ein Nachweis der Genesung plus eine COVID-Impfung.

Welche Apotheken in der Nähe ein solches Zertifikat ausstellen, lässt sich auf der Seite Mein Apothekenmanager herausfinden. Hierzu markiert man unter der Suchmaske als gewünschte "Serviceleistung" "Digitales Impfzertifikat" und gibt dann die gewünschte Postleitzahl ein.

Bevor man sich auf den Weg macht, sollte man aber kurz durchrufen: heise online ist mindestens eine Apotheke bekannt, die laut Portal digitale Impfzertifikate ausstellt, tatsächlich aber noch auf die TI-Anbindung wartet.

Seit Mitte Juni dürfen deutsche Apotheken digitale Impfnachweise ausstellen. Hierfür hatte der DAV auf seinem Web-Portal einen speziellen Zugang freigeschaltet. Nach der Entdeckung einer Sicherheitslücke bei der Verifizierung von Zugangsanträgen nahm der DAV den Server am 21. Juli ohne Vorwarnung vom Netz.

Statt den Zugang mit verbesserten Sicherheitsmaßnahmen zu reaktivieren, beschlossen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Umzug des Impfnachweis-Servers in die Telematikinfrastruktur. Die TI stellt Medizinern, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern zum Austausch sensibler Gesundheitsdaten ein vom Internet abgetrenntes Netzwerk (VPN) bereit.

Nach einer Woche ging der neue Server zwar online, doch die meisten Apotheken blieben zunächst ausgesperrt: Damit die Telematik-Konnektoren das neue Portal ansteuern können, muss erst deren Routing angepasst werden. Dies muss bei den meisten Apotheken der IT-Dienstleister erledigen, der auch den TI-Anschluss geschaltet hat.

Auch nach erfolgreicher Umstellung meldeten viele Apotheken gravierende Probleme bei der Ausstellung der Zertifikate. Die Ursachen waren vielfältig: Stellenweise war der Server nicht erreichbar, teilweise bockte die TI, und gelegentlich nahm das Formular keine Eingaben mehr entgegen.

So gibt der DAV in seiner Pressemitteilung auch zu, dass nach der Inbetriebnahme des neuen Portals noch intensiv an der Stabilisierung des Systems gearbeitet werden musste. Inzwischen würden alle beteiligten Systeme aber wieder rund laufen, verspricht der Apothekerverband.

Der digitale Nachweis ist für Geimpfte und Genesene kostenlos bzw. wird vom Bund bezahlt. In den ersten beiden Wochen vergütete das BMG jedes Zertifikat mit 18 Euro, seit dem 1. Juli sind es nur noch 6 Euro.

Diese Reduzierung sorgte für eine derartige Verstimmung, dass die Berliner Apothekenkammer sich am Mittwoch dazu bemüßigt fühlte, in ihrem Newsletter daran zu erinnern, dass die Berechnung eines zusätzlichen Aufschlags für Geimpfte unzulässig sei.

"Die Apotheke hat die Wahl, digitale Impfzertifikate zu diesen Bedingungen zu erstellen oder die Leistung nicht anzubieten", zitiert die Deutsche Apotheker Zeitung die Apothekenkammer.

Wer eine zusätzliche Gebühr erhebe, verstoße gegen das Wettbewerbsrecht: Eine Apotheke in Hessen hatte pro Bürgertest 20 Euro von seiner Kundschaft verlangt. Es bedurfte einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale, um den Apotheker zum Einlenken zu bewegen.

(keh)