Polizei warnt vor privaten Fahndungsaufrufen in Sozialen Netzwerken

Strafrechtliche Vorwürfe und Bilder Dritter zu veröffentlichen, ist strafbar. Gleichzeitig kann das polizeiliche Ermittlungen untergraben.

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Schild einer Polizeiwache
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Von
  • dpa

Hessens Polizei warnt vor privaten Fahndungsaufrufen im Internet und ersucht gleichzeitig um Hinweise auf solche Aufrufe. In den vergangenen Wochen komme es vermehrt zu Privatfahndungen in Chatgruppen und Sozialen Netzwerken, sagten Behördenvertreter in Darmstadt an Dienstag. Oftmals erfahren die Aufrufe im Internet weite Verbreitung, was stark in die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen eingreift.

Bei dieser Form von Fahndungsaufrufen werden Bilder verbreitet, die Menschen zeigen, die angeblich Straftaten begangen haben. Private Fahndungsaufrufe und Behauptungen zu verbreiten, mit denen Menschen öffentlich an den Pranger gestellt werden können, sei aber strafbar, warnt die Behörde. Für Öffentlichkeitsfahndungen seien allein Polizei und Staatsanwaltschaft verantwortlich, zudem sei hierfür ein richterlicher Beschluss notwendig.

Die Polizei ruft dazu auf, verdächtige Beobachtungen der Polizei zu melden und sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Auch Privatfahndungen in Sozialen Netzwerken sollen den Behörden gemeldet werden, da diese den Ermittlungserfolg der Polizei gefährden könnten.

(ds)