Ferreros "kinder.at"-Anspruch höchstrichterlich abgeschmettert

Der österreichische Zweig des Süßwarenkonzerns Ferrero ist endgültig mit seinem Versuch, die Domain "kinder.at" freizuklagen, gescheitert.

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Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen Schlusspunkt hinter den seit fast zwei Jahren laufenden Streit um die von der Wiener Agentur MediaClan gehaltene Domain "kinder.at" gesetzt. Das höchste zuständige Gericht erklärte die von Ferrero Österreich beantragte außerordentliche Revision gegen das im Frühjahr ergangene Urteil des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) für unzulässig und schmetterte damit den vermeintlichen Unterlassungsanspruch der Schokoladenvermarkter gegen die Domaininhaber endgültig ab. Der Instanzenweg ist nun ausgeschöpft; Ferrero hat in jeder Instanz eine Niederlage erlitten.

Der österreichische Zweig des Süßwarenkonzerns hatte Ende 2000 zunächst versucht, MediaClan durch eine einstweilige Verfügung die Nutzung der Domain zu verbieten, da diese eine Verletzung der geschützten "kinder"-Marken darstelle. Der Antrag wurde abgelehnt. Das Wiener Handelsgericht wies dann Ferreros Unterlassungsklage ab, das OLG als Berufungsinstanz bestätigte diese Entscheidung. Der Domain-Krimi hatte in Internet-Nutzerkreisen viel Aufsehen erregt, da der Versuch von Ferrero, die Domain mit dem Hinweis auf die Markenrechte an "kinder Schokolade" und anderen "kinder"-Produkten freizuklagen, von vielen als besonders krasse Vereinnahmung eines Alltagsbegriffs empfunden worden war.

MediaClan hatte immer betont, auf der umstrittenen Domain ein Portal für Kinder einrichten zu wollen. Die Agentur kündigte an, dies solle nach der nun endgültigen Entscheidung des Rechtsstreits wie geplant geschehen. (psz)