Bitkom bekräftigt Forderung nach individuellen Vergütungsverfahren für digitale Medien

Sollte eine Pauschalvergütung eingeführt werden, müssten die deutschen Verbraucher jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag aufbringen, meint der IT-Branchenverband.

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  • dpa

Der Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) hat seine Forderung nach modernen Urheber-Vergütungssystemen für digitale Medien am Freitag auf der CeBIT in Hannover bekräftigt. "Wir leben nicht mehr in der alten analogen Welt, in der mangels Kontrollmöglichkeiten pauschale Abgaben für die legale Nutzung von geschützten Werken bezahlt werden mussten", sagte Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Sollten sich die Verwertungsgesellschaften mit ihrer Forderung nach Pauschalvergütung durch die Gerätehersteller durchsetzen, müssten die deutschen Verbraucher jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag aufbringen.

Vor rund 14 Tagen hatte Bitkom nach rund anderthalb Jahren die Gespräche mit den Verwertungsgesellschaften über die Vergütung von Urheberrechten einseitig abgebrochen. Der Verband hatte keine Grundlage mehr für eine Einigung erkannt. Die Verwertungsgesellschaften wollen Pauschalabgaben, wie sie seit 1965 für Kassettenrecorder oder Kopierer erhoben werden, auch auf Geräte für digitale Medien wie CD-Brenner ausweiten. Dies lehnt Bitkom mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie ab, die einer individuellen Vergütung der Pauschalabgabe Vorrang einräumt.

"Es geht darum, den mühsam erreichten Anschluss an die globale Informationsgesellschaft nicht wieder zu verlieren", sagte Harms. Jeder Autor könne heute mit Hilfe moderner Technologie selbstständig festlegen, ob seine Texte nur gelesen, gespeichert, gedruckt oder weitergeleitet werden dürften. Der Einsatz von Management-Software für die Rechteverwaltung (DRM, Digital Rights Management) durch die Inhalteanbieter sei längst überfällig. Der Einsatz sei für alle Beteiligten von Vorteil: "Jeder bezahlt genau für das, was er wirklich nutzt." (dpa) / (anw)