Vergütung digitaler Kopien vor Gericht

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung privater Kopien stammen aus den sechziger und achtziger Jahren -- ausreichend Zündstoff für einen Streit, wie Musiker und Autoren auch für Kopien von Privatleuten entlohnt werden sollen.

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Von
  • Miriam Tang
  • dpa

War es in den Zeiten des Kassettenrecorders eine Zeit raubende Angelegenheit, ein Lied hundert Mal zu kopieren, reichen heute ein paar Mausklicks. Der CD-Brenner macht es möglich. Solche Kopiergeräte stehen im digitalen Zeitalter in vielen deutschen Haushalten, die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung privater Kopien stammen jedoch aus den sechziger und achtziger Jahren -- ausreichend Zündstoff für einen Streit, wie Musiker und Autoren auch für Kopien von Privatleuten entlohnt werden sollen. Unversöhnlich stehen sich derzeit die Verwertungsgesellschaften und der Medien-Industrieverband Bitkom gegenüber. Beide setzen auf die Gerichte und erhoffen sich mehr Klarheit durch eine neue EU- Urheberrechtslinie.

Selbst Vermittlungsgespräche unter Führung des Bundesjustizministeriums waren zuletzt erfolglos beendet worden. "Die Verwertungsgesellschaften und Bitkom sind jetzt in der Hand der Gerichte", sagt Maritta Strasser, Pressesprecherin des Bundesjustizministeriums. Während der Bitkom eine individuelle Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte mit Hilfe technischer Abrechnungssysteme favorisiert, plädiert die GEMA für pauschale Zahlungen von Seiten der Gerätehersteller. So wie die Industrie seit 1965 Abgaben auf Kassettenrecorder an die Verwertungsgesellschaften entrichtet, soll sie auch für digitale Geräte wie CD-Brenner zahlen. Nach einseitigem Abbruch der Gespräche von Seiten des Bitkom schickte die GEMA eine erneute Klagedrohung an den Marktführer für CD-Brenner, Hewlett Packard.

Die GEMA wirft dem Bitkom vor, die Gesetze unterlaufen und die Kreativen um ihren gerechten Lohn bringen zu wollen. Eine individuelle Abrechnung, etwa für die Nutzung einzelner Musiktitel mit Hilfe von Management-Software für die Rechteverwaltung (Digital Rights Management, DRM), sei technisch noch überhaupt nicht machbar. "Konsumenten müssten darüber hinaus für jede einzelne Kopie gesondert einen Beitrag bezahlen", sagt GEMA-Vorstandsvorsitzender Reinhold Kreile. Nur pauschale Abgaben könnten der im Urheberrechtsgesetz verankerten Bezahlpflicht auch im digitalen Bereich nachkommen. Im zweiten Vergütungsbericht vor zwei Jahren hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die geltenden Bestimmungen auch digitale Speicherungs- und Vervielfältigungsmedien einschließen.

Die von der GEMA geforderten zehn Euro pro CD-Brenner hält der Bitkom-Sprecher bei Marktpreisen von teilweise unter 100 Euro pro Gerät für "vollkommen inakzeptabel". Die Abgabe greife zu kurz, da ein Großteil der neuen CDs zudem kopiergeschützt seien. "Sonst würde der Verbraucher für etwas zahlen, was er gar nicht nutzen kann", sagt Harms. DRM-Software-Lösungen seien dagegen längst überfällig und machten erst eine nutzungsabhängige Vergütung möglich. Ein Autor könne heutzutage problemlos bestimmen, ob sein Werk gelesen, gedruckt, gespeichert oder weitergeleitet werden dürfte. Harms sieht seine Position unterstützt durch eine EU-Urheberrechtslinie. Sie räume der individuellen Vergütung Vorrang vor der pauschalen Vergütung ein.

Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt -- darin sind sich beide Parteien einig. Die derzeitige Rechtslage verhindere eine Weiterentwicklung, da sie alte Methoden wie die pauschale Vergütung für neue Technologien fordere, argumentiert der Bitkom-Sprecher. Die GEMA appelliert an die Bundesregierung, mit der angekündigten Änderung des Urheberrechtsgesetzes, für die bislang ein Referentenentwurf vorliegt, noch in der laufenden Legislaturperiode endlich Klarheit zu schaffen. (Miriam Tang, dpa) / (jk)