Gericht weist einige Copyright-Ansprüche der Kläger gegen YouTube zurück
Die Kläger, darunter die englische Premier League, scheiterten mit dem Antrag, dass in dem Verfahren um angebliche Urheberrechtsverletzungen auch ausländische Aufnahmen berücksichtigt werden, deren Copyrights nicht in den USA registriert sind.
Google kann in einem Rechtsstreit um angebliche Verletzung von Copyrights auf seiner Videoplattform YouTube einen Zwischenerfolg feiern. Richter Louis Stanton vom Bundesbezirksgericht im Southern District of New York entschied in dem von der englischen Fußballliga Premier League und Musikverlagen angestrengten Sammelklageverfahren, dass für ausländische Videos ohne US-Copyright kein Schadenersatz verlangt werden kann, wenn sie unerlaubt auf YouTube veröffentlicht wurden. Dabei bezieht sich Stanton auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), laut dem nur für registrierte Werke Schadenersatz fällig werden kann. Ausgenommen von der Entscheidung sind Live-Aufnahmen. Außerdem wies der Richter ein Verlangen nach "punitive damages" ab, also nach einer Schadenersatzzahlung, die über den tatsächlich erlittenen Schaden hinausgeht. Der DMCA sehe keine solchen Zahlungen vor.
Die Kläger waren davon ausgegangen, dass ausländische Werke von der Verpflichtung zur Copyright-Registrierung in den USA ausgenommen sind, wenn sie für eine Urheberrechtsverletzung Schadenersatz verlangen wollen. Stanton kam zu dem Schluss, dass der DMCA hier keinen Unterschied zwischen heimischen und ausländischen Erzeugnissen mache. Das Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, das in Artikel 5, Absatz 2 dem US-Recht widerspreche, komme solange nicht in den USA zur Geltung, bis der Kongress anders entscheide. Ebenso haben nach der derzeitigen rechtlichen Lage in den USA Bestimmungen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) dort keine Gültigkeit, wenn sie dem US-Recht widersprechen.
Die Premier League war im Mai 2007 vor Gericht gegangen, da YouTube vorsätzlich an massiven Urheberrechtsverletzungen mitwirke. Dieser Klage schlossen sich im August 2007 Musikverleger an. Bereits im März 2007 hatte der Medienkonzern Viacom Google wegen des gleichen Vorwurfs auf eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz verklagt. Hier läuft derzeit ein separates Verfahren. Google vertritt die Ansicht, dass die Videoplattform nicht für Urheberrechtsverletzungen belangt werden kann, die von Nutzern begangen werden. Seit Oktober 2007 wird aber auf YouTube ein automatisches Identifizierungssystem eingesetzt, um die nicht-autorisierte Verbreitung copyrightgeschützter Werke zu unterbinden. (anw)