Computerhändler Snogard muss Schadensersatz an Microsoft zahlen
Laut Microsoft hat sich der Versender Snogard verpflichtet, wegen des Vertriebs illegaler Windows-Versionen Schadenersatz in sechsstelliger Höhe zu zahlen.
Wie Microsoft in einer heute verbreiteten Mitteilung schreibt, hat die seit 1998 andauernde gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Computer-Händler Snogard nun einen außergerichtlichen Schlussstrich erhalten. Wie der Software-Gigant verkündet, habe sich der Frechener Versandhändler dazu verpflichtet, an Microsoft einen nicht näher bezifferten Schadensersatz in sechsstelliger Höhe zu zahlen. Weiterhin erkenne Snogard den Unterlassungsanspruch von Microsoft in vollem Umfang an.
Microsoft wirft den Versender vor, in der Zeit vom September 1997 bis zum Februar 2000 eine unseriöse, als "Hard-Disk-Loading" bezeichnete Verkaufspraxis angewendet zu haben. Es handelt sich dabei um den Vertrieb von PCs mit illegal aufgespieltem Windows 95 beziehungsweise Windows 98 ohne Datenträger. Kunden erhielten lediglich ein Handbuch mit aufgeklebtem Echtheitszertifikat. Wenn sie sich, wie im Falle eines anonymen Testkaufs durch die c't-Redaktion im Jahre 1999, über das Fehlen der Windows-CD beschwerten, bot Snogard gegen Zahlung von zwölf Mark eine selbstgebrannte Sicherheitskopie an. Nach Ansicht von Microsoft ist die Vervielfältigung von Microsoft-Software aber nur auf Basis eines OEM-Vertrages zulässig oder wenn der Kunde Nutzungsrechte aufgrund eines komplett vorhandenen Softwarepakets ableiten kann.
Das Landgericht Köln schloss sich in erster Instanz Microsofts Auffassung an. Die von Snogard angestrebte Berufung endete nun mit dem erwähnten Vergleich. Unter Fachleuten ist es allerdings durchaus strittig, ob Snogard seinerzeit tatsächlich illegal gehandelt hat. Bei der zusammen mit dem von c't anonym eingekauften Rechner ausgelieferten Windows-Version handelte es sich um eine OEM-Version eines IBM-Rechners ohne Datenträger. Diese wurde vom PC getrennt (entbündelt) und als eigenständiges Produkt an Snogard verkauft: Unvollständig, wie Microsoft behauptet. Damit liegt der Verdacht nahe, dass hier möglicherweise aus einer Windows-Version zwei gemacht wurden: Ein Käufer erhält das Handbuch mit dem Echtheitszertifikat und Seriennummer, ein anderer die CD und die Garantiebedingungen nebst einer "handgemachten" Seriennummer. Ein solches Windows-Paket lieferte beispielsweise die Firma Syncron bei dem c't-Kauftest in Ausgabe 23/2000. (gs)