Auch in Großbritannien: KI kann kein Erfinder eines Patents sein

Ein Forschungsteam versucht weltweit für eine Künstliche Intelligenz Patente anzumelden, mit ganz unterschiedlichem Erfolg: Nun gab es wieder einen Rückschlag.

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(Bild: Feng Yu/Shutterstock.com)

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Auch in Großbritannien hat ein Berufungsgericht nun entschieden, dass eine Künstliche Intelligenz nicht als Erfinder eines neuen Patents akzeptiert werden kann. Das ist ein weiterer Rückschlag für die Kampagne des US-Unternehmers und Programmierers Stephen Thaler, der in verschiedenen Ländern versucht, ein neuronales Netzwerk als Erfinder anerkennen zu lassen. Ziel ist es, dass eine KI offiziell als Erfinder gewertet wird. Entwicklern beziehungsweise Entwicklerinnen der KI sollen lediglich die Eigentumsrechte an den Patentansprüchen zuerkannt werden. Bislang waren sie öfter erfolglos als erfolgreich, aber dass der Widerstand nicht ganz so einhellig ist, zeigt sich etwa daran, dass die jüngste Entscheidung nun nur mit zwei Stimmen zu einer Stimme fiel.

In dem nun vom Court of Appeal für England und Wales erlassenen Urteil heißt es, dass ein Patent nur einer Person zuerkannt werden könne. Denn nach einer systematischen Interpretation des zugrunde liegenden Gesetzes könne man nur zu dem Schluss kommen, dass lediglich eine Person ein "Erfinder" sein könne. Dem widerspricht Colin Birss aber in seinem Minderheitenvotum zumindest in Teilen. Zwar stimmt er zu, dass eine Maschine keine "Person" im Sinne des einschlägigen Gesetzes sei, aber dem Gesetz zufolge könnte der Platz dafür im Patentantrag auch einfach leer bleiben, dann gebe es keinen Erfinder. Außerdem hätten sich all die Fragen gar nicht gestellt, wenn Thaler nicht so "besessen" wäre, kritisiert er noch.

Thaler und sein Team wollen als Erfinder eine KI namens Dabus ("Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience") eintragen lassen – ihr aber explizit nicht die Eigentumsrechte zusprechen. Bei der Technik handelt es sich um einen Verbund aus neuronalen Systemen, der – wie das Gehirn – neue Ideen durch veränderte Verknüpfungen maschineller Synapsen erzeugen können soll. Das dafür verantwortliche Team hat weltweit zwei Patentanträge für Erfindungen von ihr eingereicht, mit ganz unterschiedlichem Erfolg: Während das Ansinnen etwa beim Europäischen Patentamt (EPA) und erst vor wenigen Tagen in den USA gescheitert ist, wurde Dabus in Australien als Erfinder anerkannt und Südafrika ein Patent ausgestellt.

(mho)