Einheitspatent kommt: Deutschland ratifiziert Protokoll über EU-Patentgericht

Die Richter des Einheitlichen Patentgerichts müssen noch ausgewählt und ernannt sowie die Verfahrensordnung beschlossen werden, was nun erfolgen soll.

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(Bild: TierneyMJ/Shutterstock.com)

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Die Bundesregierung hat am Montag die Ratifikationsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) hinterlegt. Dies gilt als wichtige Etappe auf dem Weg zum Aufbau der geplanten Rechtsprechungsinstitution. Das Abkommen über das Patentgericht bildet zugleich den Schlussstein der Reform des europäischen Patentsystems, mit dem das seit vielen Jahren geplante neue EU-Einheitspatent eingeführt werden soll.

Bislang haben 15 Unterzeichnerstaaten das EPGÜ selbst ratifiziert, nämlich Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Malta, Portugal, Schweden, Finnland, Bulgarien, Estland, Italien, Lettland, Litauen und die Niederlande. Auf Basis dieser bereits erfolgten Beitritte kann das Übereinkommen in Kraft treten, wenn es auch Deutschland offiziell ratifiziert hat.

Vorher muss aber noch organisatorisch die Arbeitsfähigkeit des Patentgerichts hergestellt werden. Dazu gilt es unter anderem, die Richter auszuwählen und zu ernennen sowie sekundäre Rechtsvorschriften wie die Verfahrensordnung, zu beschließen. Dies soll auf Basis des ratifizierten Protokolls über die vorläufige Anwendbarkeit des EPGÜ geschehen. Sofern zwei weitere Staaten ihre förmliche Zustimmung zu dem Protokoll in den nächsten Wochen erklären, kann es voraussichtlich noch im Herbst in Kraft treten und das Patentgericht dann als internationale Organisation mit Hauptsitz in Luxemburg entstehen.

Die Bundesregierung rechnet mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens selbst frühestens Mitte 2022. Erst damit werde die gerichtliche Zuständigkeit auf die neue Instanz übergehen. Der Bundestag hatte nach einem Veto des Bundesverfassungsgerichts zur ersten Initiative im zweiten Anlauf im November das Zustimmungsgesetz zum EPGÜ mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die Karlsruher Richter wiesen im Sommer zwei Eilanträge gegen das Gesetz zurück und machten so den Weg frei für die weiteren Schritte.

"Das Einheitliche Patentgericht wird kommen", freut sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) über die laufende Entwicklung. "Für die deutsche Industrie, die rund 40 Prozent aller aus Europa angemeldeten europäischen Patente hält, ist ein besserer Schutz ihrer Erfindungen im europäischen Binnenmarkt von besonderer Bedeutung." Gegner warnen dagegen seit Langem, dass durch die vereinheitlichte Rechtsprechung die umstrittenen Softwarepatente leichter durchsetzbar werden könnten.

(olb)