Bielefelder Netzkünstler klagt gegen Payback-System

Der FoeBuD kritisiert die Payback-Karte wegen Datensammlungen über das Kundenverhalten; die Firma weigert sich zudem, Payback-Punkte der Privacy Card des Vereins gut zu schreiben.

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Von
  • Ekkehard Jänicke

Der Sprecher des Bielefelder FoeBuD e.V. , der Netzkünstler padeluun, verklagt das Unternehmen Payback auf Einhaltung seiner Verträge. Die anwaltliche Klagevertretung des FoeBuD, des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs, der in Deutschland auch den Big-Brother-Award organisiert, übernahm der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth.

Weil Datenschutz ein Hauptanliegen des Vereins sei, habe man Payback genauer unter die Lupe genommen. Unter dem "Deckmantel einer Rabattkarte", meint padeluun -- der Name ist übrigens kein Pseudonym, sondern ein amtlich eingetragener Künstlername --, sammelt das Unternehmen Daten über das Kundenverhalten. Diese Praxis, das Verbergen des "eigentlichen" Geschäftszwecks, bemängelt der Bielefelder Verein seit geraumer Zeit.

Im Frühjahr 2001 brachte er ein "Hilfsmittel zur Informationellen Selbstverteidigung" heraus, die so genannte Privacy-Card. Hiermit konnten Kunden bei allen angeschlossenen Payback-Partnern Payback-Punkte sammeln, blieben aber für die Datensammler anonym. Die bei Unternehmen wie Kaufhof, real, Obi, und DEA gesammelten Payback-Punkte gingen in den Topf zur Finanzierung der gemeinnützigen Vereinsarbeit des FoeBuD. Etwa 1.500 Menschen fanden diese Idee gut und setzten bereits die Privacy-Card ein, hieß es bei der Organisation. Payback aber gefiel dies erwartungsgemäß nicht -- die Firma stornierte die weiterhin eingehenden Punkte. padeluun und sein Verein insistieren dagegen auf Weiterführung des mit Payback abgeschlossenen Vertrages und Gutbuchung der Punkte. Einer gütlichen Einigung gehe das Payback-Unternehmen aus dem Wege, meinten die Bielefelder.

Mit inzwischen weit über 15 Millionen Teilnehmern stellt die Payback-Karte das größte Bonuspunkte-Sammelsystem in Deutschland dar. Payback bezeichnet das System selbst als eine Rabattkarte; Datenschutzexperten und Verbraucherzentralen kritisieren aber immer wieder, die Karte diene dazu, personalisierte Daten und Bewegungsprofile zum Kaufverhalten von Verbraucher zu ermitteln und kommerziell zu nutzen, ohne dass dieses Ziel bei Abschluss des Kartenvertrages deutlich benannt wird.

Die Privacy-Card des FoeBuD funktioniert ebenso wie die Payback-Karte. Sie wird bei Einkäufen vorgelegt, oder bei Telefon- und Onlinebestellungen wird die Kartennummer angegeben. Die Firmen registrieren den Rabatt und die Punkte werden dem FoeBuD e.V. gutgeschrieben. Barcode und Magnetstreifen sind auf allen Karten identisch, so dass jede Privacy-Card über ein und dieselbe Kundennummer verfügt. Payback kann so kein Kaufprofil einzelner Nutzer anlegen, weil die Daten alle auf einem Konto zusammenlaufen. Die Aktion mit der Privacy-Card startete erst nach eingehender juristischer Vorprüfung, betont der Verein. (Ekkehard Jänicke) / (jk)