"Verkauf" digitaler Inhalte: Sammelklage wirft Apple Täuschung vor

Spielfilme und Serien lassen sich bei Apple gar nicht kaufen, sondern nur zeitlich begrenzt lizenzieren, heißt es in der Klage. Kunden würden so abgezockt.

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Filmverkauf in Apples TV-App.

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Apples "Kaufen"-Button für digitale Inhalte ist das Ziel einer neuen Sammelklage in den USA. Apple gebe zwar vor, Spielfilme und TV-Serien zu verkaufen, doch handele es sich dabei um keinen "echten Verkauf", sondern nur eine zeitlich begrenzte Lizenzierung der Inhalte, wie Kunden in einer zum Anfang der Woche in New York eingereichten Klage vorbringen. Das mache es möglich, dass eigentlich gekaufte Inhalte wieder ohne Warnung aus der Mediathek des Käufers verschwinden, so die Kläger – man habe selbst dadurch bereits gekaufte Inhalte verloren (Trenise McTyere und Lucille Clark vs. Apple; Aktenzeichen 1:21-cv-01133; United States District Court for the Western District of New York).

Apple könne Filme & Co gar nicht an einen Kunden aushändigen, weil das Unternehmen in den meisten Fällen selbst nur ein Lizenznehmer dafür ist, erläutert die Klageschrift. Im Unterschied zum Verkauf physischer Medien durch Einzelhändler besitze Apple keine Lizenz, um die Inhalte zu verkaufen, vermittle aber den Eindruck und täusche so seine Kunden, argumentieren die Kläger, die eine Zulassung als Sammelklage anstreben und auf Entschädigung pochen. Apple könne auf diese Weise einen höheren Preis für digitale Inhalte veranschlagen und zocke Kunden damit ab.

Im Frühjahr 2021 wies ein Richter in den USA zuletzt Apples Versuch ab, eine ähnliche Sammelklage abzuwehren: Im "allgemeinen Sprachgebrauch" bedeute "Kaufen", dass man etwas anschließend besitzt, schrieb der dort zuständige Richter in seiner Begründung. Entsprechend sei auch die Erwartung plausibel, dass die Zugriffsmöglichkeit nicht zurückgezogen wird. Kläger könnten durchaus argumentieren, ihnen entstehe ein ökonomischer Schaden.

Den auch in der neuen Sammelklage erhobenen Vorwurf der ungerechtfertigten Bereicherung durch Apple wollte das Gericht in Kalifornien allerdings nicht zulassen. Eine ähnliche Sammelklage haben Kunden auch gegen Amazon angestrengt.

Zwar verschwinden regelmäßig Spielfilme und Serien aus Apples Content-Angebot, etwa in iTunes Store respektive TV-App, doch Käufer können gewöhnlich weiterhin auf die entfernten Inhalte zugreifen – auch als Stream aus der iTunes-Cloud. Apple betonte in der Vergangenheit, "alle bereits heruntergeladenen Filme" lassen sich für immer schauen – es gibt aber keine Garantie, dass diese nicht aus der (Cloud-)Mediathek verschwinden. Wer ganz sichergehen will, muss also ein lokales Backup anlegen.

(lbe)