Versteigerung von Bitcoin aus Straftaten: Gebote über Marktwert

Die Justizbehörden NRW haben 215 beschlagnahmte Bitcoin in einer Auktion angeboten. Die Gebote überstiegen schon nach wenigen Stunden den aktuellen Marktwert.

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(Bild: Svetlana Sotnikova/Shutterstock.com)

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Die Justizbehörden von NRW haben am Montag um 12 Uhr mit der Versteigerung von Bitcoin begonnen, die im Zuge von Ermittlungen zu Straftaten beschlagnahmt worden sind. Insgesamt werden bei den Auktionen über das Online-Portal "Justizauktion" 215 Bitcoin in unterschiedlicher Höhe angeboten. Schon nach wenigen Stunden liegen die Gebote bereits über dem aktuellen Marktwert.

Der Gesamtwert der angebotenen 215 Bitcoin in 15 Auktionen liegt bei etwa 11 Millionen Euro. Wie die Kölner Staatsanwaltschaft mitteilte, stammt der Großteil der angebotenen Kryptowährung aus dem Drogenhandel im Darknet.

Zur Versteigerung eingestellt wurden die Bitcoin in Höhen von 0,1, 0,5, 1 und 10 Bitcoin jeweils mit Startgeboten, die etwa 5 bis 20 Prozent unter dem aktuellen Marktwert von 63.000 US-Dollar, etwa 51.688,50 Euro (Stand: 25.10.2021) liegen. Bereits wenige Stunden nach Auktionsbeginn liegen die Gebote jedoch deutlich höher als der jeweilige Marktwert. So wurde beispielsweise für 1 Bitcoin ein Startpreis von 42.400 Euro aufgerufen, lag am Nachmittag aber bereits bei 52.010 Euro, also 400 Euro oberhalb des aktuellen Markwertes. Über den Grund kann nur spekuliert werden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Köln vermutet, dass sich die Bieter dann sicher sind, dass sie die Bitcoin auch erhalten.

Die bereits am Freitag angekündigten Auktionen laufen jeweils 48 Stunden, also noch bis Mittwochnachmittag. Die daraus erzielten Einnahmen fließen dann in die Landeskasse von Nordrhein-Westfalen. Weitere Bitcoin im Wert von rund 12,5 Millionen Euro sollen in weiteren Auktionen zu einem späteren Zeitpunkten angeboten werden.

Die beschlagnahmten Bitcoin werden genauso behandelt wie andere Wertgegenstände, die aus Straftaten stammen und von der Polizei beschlagnahmt worden sind, etwa Fahrzeuge, Computer, Schmuck, Uhren und teure Damenhandtaschen. Sie werden öffentlich versteigert. Eine andere Verwertung der Bitcoin, wie der direkte Tausch in einer Umtauschbörse für Kryptowährung sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, heißt es von den Justizbehörden. Dies hätten verschiedene Gutachten ergeben.

(olb)